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Geschrieben von mausebär2011 am 25.08.2019, 13:58 Uhr

Eigenbedarf

Hallo,

hier wird seit Tagen eifrig diskutiert. Ich wollte mich im Internet dazu schlau machen, habe aber nicht so das richtige gefunden.


Folgende Situation:


Vermieter gehört zwei Häuser (Doppelhaushälften). In dem einen, größeren, Haus wohnt er mit Frau und zwei Kindern (17 & 19jahre). Das sind ca 130qm und 6 Zimmer.

Im zweiten Haus wohnt eine Familie mit drei Kindern (10, 13 und 23jahre - letzterer ist aber grade auf Wohnungssuche) auf 90qm und 2 1/2 Zimmern + zwei halbe Zimmer auf dem ausgebauten Dachboden.

(Ich weiß nicht ob das überhaupt von belang ist wie groß die Häuser sind, aber ich erwähne es einfach mal falls doch)


Nun möchte der älteste Sohn des Vermieters ausziehen. Wegen Wohnungsmangel soll er das zweite Haus, also das vermietete, bekommen.



Seine Häuser - sein recht. Ganz klar. Wenn er will wird so oder so Platz gemacht.
Aber dennoch wird hier seit Tagen diskutiert ob das überhaupt rechtens ist.
Bevor spekuliert wird: wir sind nicht betroffen.

Meine Meinung: ja er darf wegen Eigenbedarf kündigen weil es sich um einen volljährigen, nahestehenden Verwandten handelt.


Meinung der anderen Personen: mit 19 kann ihm noch zugemutet werden bei seinen Eltern zu leben. Es ist genügend Platz vorhanden und es ist nicht näher an seiner Arbeit, Ausbildungsstätte oder Uni gelegen. Somit gibt es keinen Grund für den Eigenbedarf.




Da ich schon oft gelesen habe das es hier einige Vermieter gibt, dachte ich es weiß vielleicht jemand bescheid.
Wir waren zwar selber mal wegen Eigenbedarf betroffen, haben da aber nie was überprüft oder so. Für uns war klar das wir ausziehen da es nunmal sein Haus war.

 
4 Antworten:

Re: Eigenbedarf

Antwort von taram am 25.08.2019, 15:24 Uhr

Zitat: Wiederholt stattfindender Besuch der Kinder oder Enkelkinder ist ein zulässiger Grund.
Der Wohnungseigentümer möchte mit den Eltern oder Schwiegereltern in einer Wohnung leben.
Auch der Grund, dass der Vermieter seinen Kindern eigene Zimmer zur Verfügung stellen möchte, kann einen Eigenbedarf begründen. Zitat Ende

Quelle:

https://www.mietrecht.com/kuendigung-eigenbedarf-gruende/

Denke, dass eine Eigenbedarfskündigung hier rechtens wäre

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Re: Eigenbedarf

Antwort von QueenMum am 25.08.2019, 16:25 Uhr

Er darf kündigen ! Aber sollte dies schon vorher geplant gewesen sein und wurde es nicht erwähnt kann diese unwirksam werden. Auch darf er nicht kündigen wenn der Sohn ´´eventuell´´ einziehen möchte und noch garnicht sicher ist das es so sein wird.

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Re: Eigenbedarf

Antwort von tonib am 26.08.2019, 8:57 Uhr

Er darf Eigenbedarf geltend machen und wird den auch durchgesetzt bekommen, wenn:

- die Familie kein Härtefall ist
- das Haus nicht in Berlin steht

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Danke! owt

Antwort von mausebär2011 am 26.08.2019, 13:33 Uhr

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