Geschrieben von Laura1212 am 30.10.2020, 9:50 Uhr |
Elternzeit Beschäftigungsverbot
Hallöchen,
ich hoffe,dass ich hier richtig bin. Meine Frage ist.
Ich hab für mein erstes Kind bis 2022Elternzeit beantragt, bin in einem Friseurladen beschäftigt.
Meine Frage ist, wie die Bezahlung ist wenn ich bspw. in der Elternzeit erneut schwanger werde und direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Muss meine Chefin dann mein Lohn ganz normal wieder bezahlen?
Re: Elternzeit Beschäftigungsverbot
Antwort von WonderWoman am 30.10.2020, 10:25 Uhr
Nein
Re: Elternzeit Beschäftigungsverbot
Antwort von Port am 30.10.2020, 14:15 Uhr
Nein, denn in der Elternzeit hast Du ja keinen Verdienstausfall.
Du bekommst im Beschäftigungsverbot das, was Du bekommen würdest, wenn Du zur Arbeit gehen müsstest und würdest. Da Du nicht zur Arbeit gehst, bekommst Du nichts - so einfach!
Arbeitest Du in der Elternzeit und bekommst ein Beschäftigungsverbot, dann steht Dir selbstverständlich Lohnersatz zu.