Geschrieben von Lovie am 20.05.2020, 13:01 Uhr |
Frage zum kurzarbeitergeld
Situation folgendermaßen :
Krank geschrieben von 1.4. Bis 14.4.
15.4. Urlaubstag
Am 13.4. Teilt die Firma mit, dass rückwirkend zu. 1.4. Kurzarbeit ist, mit 0 Stunden Arbeit.
Der AN hat nun für den kompletten Monat nur die 67 Prozent bekommen.
Wäre er nicht krank geschrieben gewesen, hätte er aber von 1.4. Bis 14.4. Voll gearbeitet, da da noch keine kurzarbeit war. Diese wurde ja rückwirkend angeordnet bzw mitgeteilt.
Ohnehin müsste der eine urlaubstag ja voll bezahlt werden.
Oder?
Re: Frage zum kurzarbeitergeld
Antwort von ichunddu am 22.05.2020, 19:11 Uhr
Er war krankgeschrieben, daher bekommt er meines Erachtens sein Gehalt bis 14.4, für den 1 Tag danm Urlaub. So war es zumindest bei uns. Rückwirkend ist aber auch komisch.. Grüße