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Geschrieben von MixBelle20 am 30.09.2020, 16:00 Uhr

Hilfe Schwanger in der Probezeit gekündigt...

Seit April befand ich mich beim neuen Arbeitgeber in 100% Kurzarbeit (von Anfang an nicht in der Arbeit gewesen). Am 15.10 wäre meine Probezeit rum. Heute habe ich den Anruf bekommen dass ich ab den 15.10 nicht mehr Weiterbeschäftigung werde - da der Shop in dem ich arbeiten sollte nicht mehr in meiner Region eröffnet wird.

Da ich noch nicht beim FA war und noch keine Bestätigung erhalten habe, dass ich Schwanger bin (5. Ssw) wollte ich noch warten bis ich meinen Arbeitgeber zur Kenntnis setzte. Hab erst am 21.10 meinen ersten FA Termin.

Meine Frage macht es überhaupt Sinn ihn jetzt nach hinein von der Ssw zu berichten und somit evtl rechtlich gegen die Kündigung vorgehen, wenn mir eine Stelle in meiner Region garnicht angeboten werden kann?

Was bedeutet es nun finanziell für mich?
Ich habe 6 Monate lange Kurzarbeitgeld bekommen. Vorher habe ich über 12 Jahre Lückenlos gearbeitet. Zudem habe ich auch ein 450€ Nebenjob.

Hatte jemand schon mal so eine Ähnliche Situation?

 
2 Antworten:

Re: Hilfe Schwanger in der Probezeit gekündigt...

Antwort von Berlin! am 30.09.2020, 20:35 Uhr

Eine wirksame Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Ist Dir eine schriftliche Kündigungserklärung zugegangen?

Schwangere sind ordentlich unkündbar. In Ausnahmefällen, wie die Schließung des gesamten Standorts, ist eine Kündigung zulässig aber nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Wenn Du eine ordnungsgemäße Kündigung erhältst, hast Du 14 Tage Zeit, Deinen AG über die Swangerschaft in Kenntnis zu setzen. Und 3 Wochen, um gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Gerechnet jeweils ab Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung.
Lässt due die 3-Wochen-Frist verstreichen, ist auch eine an sich unwirksame Kündigung wirksam!

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Re: Hilfe Schwanger in der Probezeit gekündigt...

Antwort von uriah am 04.10.2020, 15:30 Uhr

Die vorige Antwort war richtig. Ob es für dich Sinn macht, dem Arbeitgeber jetzt die Schwangerschaft mitzuteilen und ggf. einer schriftlichen Kündigung zu widersprechen, musst du selber wissen. Wir kennen nicht deine finanzielle und familiäre Situation. Auf jeden Fall solltest du dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und ggf. erhältst du dann Arbeitslosengeld.

Wenn der Shop dauerhaft geschlossen bleibt, wird auch die Behörde der Kündigung zustimmen, nur dass du etwa Zeit gewinnst und weiter Kurzarbeitergeld bekämst, wenn du Widerspruch einlegst.

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