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Geschrieben von Ellert am 10.05.2021, 16:28 Uhr

juristische Frage Gebrauchtwagenkauf...

Händler A hat ein Gebraucht-Fahrzeug inseriert ( großer Händler - kein Hinterhof) mit einem Foto und Beschreibung
"Garantie, Rückgabeoption bis 7 Tage "
und als es zum Kaufvertrag kommen soll bemerkt er dann
nein,das ist ein Kundenauftrag, dafür gibt es keine Garantie.
Ich behaupte mal klassische Inzahlungnahme, er will einfach keine Garantie geben in der Preisklasse.

Darf er das oder darf er das nicht ?

LG

 
21 Antworten:

Re: juristische Frage Gebrauchtwagenkauf...

Antwort von Berlin! am 10.05.2021, 16:34 Uhr

Natürlich darf er das. Garantie ist eine verschuldensunabhängige Leistung des Verkäufers. Eine freiwillige Leistung.
Es obliegt dem Verkäufer, eine Garantie zu geben oder nicht.

Davon unabhängig ist die gesetzliche Gewährleistung. Die gibt es bei jedem Verkauf eines gewerblichen Verkäufers an eine Privatperson.
Diese ist nicht disponabel. Lediglich der Umfang der gesetzlichen Gewährleistung kann unterschiedlich sein, je nach verkaufter Sache.

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sorry...

Antwort von Ellert am 10.05.2021, 16:40 Uhr

Garantie stand in der Anzeige
Gewährleistung habe ich gemeint
die lehnt er auch ab
Er verkauft das Auto aber eigentlich "im Kundenauftrag"
finanziert es aber auf Wunsch über die Händlerbank - sehr sehr seltsam

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Re: sorry...

Antwort von Ellert am 10.05.2021, 16:44 Uhr

anonym zugeschnitten

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Re: sorry...

Antwort von Berlin! am 10.05.2021, 16:45 Uhr

Ah, okay.

Wenn er tatsächlich nur als Mittler tätig wird, muß er selbst auch keine Gewährleistung anbieten. Denn er verkauft ja auch nichts.
Anders ist das natürlich, wenn er da "mauschelt" um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen.
Dafür spricht die angebeteten Finanzierung.
Wobei: auch hier kann er lediglich als Makler/Mittler für das Darlehen tätig werden und dafür zB eine Provision bekommen.

Wie belegt er denn den Kundenauftrag? Ihr müßt ja Anschrift etc. des eigentlichen Verkäufers haben.

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Re: sorry...

Antwort von Berlin! am 10.05.2021, 16:47 Uhr

Solche Anzeigen kenne ich. Üblich. Erstmal alles angeben, was theoretisch geht.

Heißt aber leider nicht, dass es auch injedem Fall so gemacht wird.....

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Wurde nicht gekauft

Antwort von Ellert am 10.05.2021, 18:20 Uhr

Aus dem Grund
Die Anzeige war ja mit Gewährleistung bzw. sogar Garantie
Ich finde es einfach frech Leute so anzulocken die weiter weg herkommen
Scheint üblich zu sein
Drum meine Frage ob das zulässig ist

Bekannte bei Fähnchenhändler noch besser
Einfach kein Stempel im Vertrag und statt Firma Herr Soundso als Inhaber - Verkäufer
Hätte ich nicht gekauft ...

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Re: juristische Frage Gebrauchtwagenkauf...

Antwort von Felica am 10.05.2021, 18:24 Uhr

Garantie ist freiwillig, darf er drauf verzichten.

Gewährleistung nicht, die muss er geben. Sie versuchen es immer über, im Kundenauftrag, aber dann muss das auch deutlich erkennbar sein. Läuft der Kaufvertrag über den Händler, muss er gewährleistung geben.

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Re: Wurde nicht gekauft

Antwort von Berlin! am 10.05.2021, 18:30 Uhr

Ich würde schon nicht zu einem Fähnchenhändler gehen ;-)

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ich auch nicht...

Antwort von Ellert am 10.05.2021, 20:03 Uhr

allerdings habe ich festgestellt dass Berlin voll davon ist
und auch ( wir suchen ja auch was im günstigen Segment)
reguläre Händler einem alles vorab versprechen, wenn man da ist haben sie das vergessen

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aber dummgefragt, woher weiss man das vorher

Antwort von Ellert am 10.05.2021, 20:04 Uhr

sieht man ja erst dann im Kaufvertrag oder ?

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Re: aber dummgefragt, woher weiss man das vorher

Antwort von Berlin! am 11.05.2021, 15:42 Uhr

Du kannst das ganz klipp und klar vorher sagen. Was du willst und was nicht.

Verhindern kann man solche Kundenfängerei nicht. Aber man muß ja nirgends kaufen.

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nee, aber das mit der falschen Anzeige eines Opel-Händlers fand ich heftig

Antwort von Ellert am 11.05.2021, 20:20 Uhr

mag naiv sein dann explizit vorab nicht anzufragen

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irreführende Werbung

Antwort von Caot am 12.05.2021, 8:40 Uhr

Ich würde das auch nicht bei einem Fachhändler vermuten. Für mich klingt das nach irreführender Werbung. Sei denn es stand irgendwo da noch etwas, das berühmte „*“.

Ich würde dem Händler zumindest vor Ort sagen was ich davon halte.

Was man juristisch dagegen unternehmen kann? Keine Ahnung. Zumal ja nichts passiert ist.

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ich hätte das auch bei einem so renomierten Händlernicht gedacht

Antwort von Ellert am 12.05.2021, 11:23 Uhr

weils ja auch dran stand
was solls, wenn ich das so sehe darf man eigenltich nur noch Neuwagenkaufen oder lebt mit allen Risiken der Erde
auch was top Zustand heisst,
sind
auch schon Scheiben die nichtmehr hochgehen (Klimawandel, regnet ja bald nimmer rein?)
Anlasser geht nicht gescheit,
Klimaanlage ausser Funktion
Seite völlig verbeult

wäre ja lustig wenn es nicht so "Beschiss" wäre

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Re: ich hätte das auch bei einem so renomierten Händlernicht gedacht

Antwort von Häsle am 12.05.2021, 11:32 Uhr

Ja, den Händlern kann man auch nicht unbedingt trauen. Manche stellen sich auch dumm und "wissen nix" von Unfallschäden. Dann kann man auch gleich viel günstiger von Privat kaufen und vorher eine ausgedehnte Probefahrt zum TÜV machen.

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Re: aber dummgefragt, woher weiss man das vorher

Antwort von Silvia3 am 13.05.2021, 8:26 Uhr

Man führt doch ein Verkaufsgespräch, da kann man fragen, was die Garantie umfasst.

Silvia

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ja aber erstmal Leute hinlocken....

Antwort von Ellert am 13.05.2021, 10:10 Uhr

und der Knaller - nur Bargeld bitte -

Es geht ja garnicht darum dass es wirklich im Auftrag verkauft werden könnte ( naja ich hab mein altes Auto immer so verkauft und mehr bekommen,
es geht darum das vorab zu verschweigen.
In dem mich ärgernden Fall wird im Internet von einem Opelhändler damit geworben ind er Anzeige dass das Auto Garantie hätte und auch bei Nichtgefallen wieder zurückgegeben werden kann bis 500 km glaube ich, Details sind ja egal, dann fahren Kunden an den Popo der Welt, man lässt probefahren und erst als es zum Vertrag kommt sagt er
ups, das war so nicht gemeint

Was hält einen Händler ab zu schreiben in der Anzeige - im Kundenauftrag ohne Gewährleistung ?
Ich sags Dir, dann kommt keiner....

Ist wie mit den Schlüsseldiensten, vorher sagen alles billig und wenn er da ist dann alles teuer

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Re: ja aber erstmal Leute hinlocken....

Antwort von Port am 13.05.2021, 11:16 Uhr

Du bist nicht allein. Wir haben bei einem Händler einen Audi gekauft. Natürlich im Kundenauftrag. Alles war gut genau einen Monat lang. Auf unserer ersten längeren Tour auf der Autobahn ist der Motor abgeraucht. Karre Totalschaden. Ein Pole hat ihn dann noch für 1.000 Euro abgeholt mit dem Anhänger. Der Händler hat ihn immerhin für uns wieder verkauft und wir mussten es nicht selber machen, aber einige tausend Euro hat uns der Spaß gekostet.

Händler müssen seit einigen Jahren Gewährleistung anbieten, umgehen es aber mit "Im Kundenauftrag - ich bin nur Vermittler". Schweinerei, aber nicht zu ändern.

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Re: ja aber erstmal Leute hinlocken....

Antwort von Port am 13.05.2021, 11:19 Uhr

Man müsste mal zum Händler fahren und ihn fragen, bevor er weiß, wofür man sich genau interessiert, welche Autos er auf dem Hof stehen hat mit Gewährleistung. Wäre mal interessant, ob er überhaupt auch nur ein einziges hat oder aber nur die richtig teuren. Aber wer macht das schon?

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stimmt

Antwort von Ellert am 13.05.2021, 13:34 Uhr

einer hat wörtlich erzählt ab 8000.- bietet er es an
vorher nur privat und ohne Stempel

Mich würde das mit dem Kundenauftrag auch viel weniger ärgern wenn das in den Anzeigen schon dabeisteht, dann fährt man erst garnicht hin,
bei Fähnleshändern eher noch zu erwarten aber bei den großen Autohäusern ?

Viele schreiben auch sofort zurück, alle Infos nur per Telefon, klar dann kann man nichts nachweisen

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Re: ja aber erstmal Leute hinlocken....

Antwort von Silvia3 am 15.05.2021, 17:29 Uhr

Die feine englische Art ist es sicher nicht, aber Gewährleistung kostet nun mal Geld. Wenn man ein Auto sehr billig kauft, kann man davon ausgehen, dass es alt ist und Macken hat. Daher ist das Risiko für den Händler, dass ein Gewährleistungsfall auf ihn zukommt, sehr hoch.
Also zahlst du entweder einen höheren Kaufpreis, weil der Händler den Wagen vorher überholt hat, oder du zahlst wenig, dann gibt es keine Gewährleistung.
Ich würde so etwas immer im Kaufgespräch erfragen bzw. als Bonus verhandeln.

Grundsätzlich gilt halt, dass niemand etwas zu verschenken hat, und wenn ein Preis außergewöhnlich günstig ist, gibt es sicher einen Haken.

Wenn es eine Preisklasse ist, in der die Gewährleistungspflicht umgangen wird, bietet es sich ab, direkt von Privat zu kaufen, denn dann entfällt die Mathe des Händlers.

Silvia

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