Geschrieben von Strudelteigteilchen am 14.08.2019, 9:10 Uhr |
Kindergeld - Nachzahlung
Nach mehrfacher Nachfrage meinerseits bekam ich endlich den Bescheid, daß ich für KindKlein - da in Ausbildung befindlich - weiterhin Kindergeld erhalte. Der Bescheid gilt rückwirkend ab März 19.
Bevor ich mich wieder stundenlang in die Warteschlange der Kindergeld-Hotline hänge, frage ich mal hier:
1. Es steht nicht explizit drauf, daß eine Nachzahlung erfolgt. Sollte das im Bescheid erwähnt werden? Oder reicht es, daß der Bescheid rückwirkend gilt (und ich in der Zwischenzeit definitiv kein Geld erhalten habe)?
2. Erfolgt die Nachzahlung dann erst mit der nächsten regulären Zahlung im September? Oder gibt es dafür einen Extra-Zahllauf?
- Kindergeld - Nachzahlung - Strudelteigteilchen 14.08.19, 9:10
- Re: Kindergeld - Nachzahlung - Sternenschnuppe 16.08.19, 8:12
- Re: Kindergeld - Nachzahlung - sarahT 16.08.19, 8:42
- Das Geld ist heute gekommen :-) - Strudelteigteilchen 16.08.19, 9:03
- Re: Kindergeld - Nachzahlung - Goldbear 18.08.19, 11:22
Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot
Taxiunternehmen betrügt mit Hilfe meines Sohnes, was tun?
Versorgungsausgleich und die Steuer..,
Spendensammlung durch Kinder - Betrug
Versicherungen - Finanzielle Absicherung der Kinder
Geburtsurkunde beim AG abgeben und wie schnell bekommen
Wer kennt sich aus bei Betrug / Unterschriftenfälschung?
Elterngeld plus und Teilzeit arbeiten gehen?
Stundenkürzungvom Arbeitgeber in der Schwangerschaft