Geschrieben von Hexe87 am 16.03.2020, 16:12 Uhr |
Lohnfortzahlung ÖD?
Hallo zusammen,
habe heute durch Zufall dieses Forum entdeckt und mich gleich mal angemeldet.
Vielleicht kennt sich jemand aus: die Schulen sind ja bekannterweise alle geschlossen. Bekommt die Schulsekretärin ihren Lohn weiterbezahlt, obwohl sie derzeit nicht arbeiten kann? Urlaub kann nicht herangezogen werden, da dieser für die Ferienzeit gebraucht wird, Überstunden sind kaum vorhanden.
Wie ist das im ÖD geregelt?
Oder muss unbezahlter Urlaub genommen werden?
Lg
Re: Lohnfortzahlung ÖD?
Antwort von lilly1211 am 16.03.2020, 16:15 Uhr
Warum kann sie denn nicht arbeiten? Bei uns laufen die im Sekretariat gerade richtig heiß.alle rufen an....Emails versenden...Termine zum Bücher abholen bei uns alle 15 min eine Familie. Technischer Support für alle die Fragen zum online Unterricht haben.... klassenfahrten rückabwickeln....die drehen RICHTIG am Rad.
Re: Lohnfortzahlung ÖD?
Antwort von Hexe87 am 16.03.2020, 16:21 Uhr
Im Moment arbeitete sie wohl schon noch. Sie hat nur Bedenken, ob die Arbeit für die nächsten drei Wochen reichen wird....im Moment geht es wohl noch rund, aber dann?
bei uns in der Schule
Antwort von Ellert am 16.03.2020, 18:18 Uhr
ist Lehrer Anwesenheitspflicht
ich vermute das Sekretariat auch
Ich vermute nicht dass man unbezahlten Urlaub nehmen muss
das gerücht geht auch im Kindergarten unter den Erziehern um
dagmar
Re: bei uns in der Schule
Antwort von dhana am 28.03.2020, 18:40 Uhr
Hallo,
so lange sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt und in die Arbeit geht, bekommt sie auch weiter Geld.
Dabei ist es egal ob genügend Arbeit da ist, oder weniger als sonst. Das ist dann das Problem vom Arbeitgeber.
Diese Sicherheit ist ja einer der Vorteile vom öffentlichen Dienst.
Wenn sie aber sagt, sie kann nicht in die Arbeit kommen weil sie Kinder betreuen muss, sich nicht traut, kein öffentlicher Nahverkehr fährt ect... dann stellt sie ihre Arbeitskraft nicht zur Verfügung, dann muss man Urlaub nehmen - eventuell auch unbezahlt. Denn das sind ja Dinge die in der Verantwortung des Arbeitnehmers liegen, die Probleme muss der AN selber klären.
@Ellert - es ist kein Gerücht das unter Erzieherinnen rumgeht, sondern hier wurde das schriftlich vom Arbeitgeber so kommuniziert - wer nicht in die Arbeit kommt, muss unbezahlten Urlaub nehmen (kirchlicher Träger) und bekommt dann auch kein Geld - es gibt keine bezahlte Freistellung.
Meine Schwester fährt also täglich in den Kindergarten zur Arbeit, obwohl keine Kinder da sind - momentan entrümpeln sie den Dachboden des Kindergartens... sollte ein Kind Notbetreuung brauchen, wäre also selbstverständlich jemand da.
Gruß Dhana
immhin wird das angeboten
Antwort von Ellert am 29.03.2020, 12:07 Uhr
hier halt nicht
was sollen die im Kiga, sie sollene rstmal frei nehmen, Stunden und Urlaub
3 Notbetreute-Kinder und ein Berg Erzieher wäre schon etwas eigenartig
dagmar
Re: Lohnfortzahlung ÖD?
Antwort von mams am 05.04.2020, 18:32 Uhr
bei uns arbeiten schulsekretärin und hausmeister weiter, die lehrer übrigens auch (home office, notbetreuung).
im sekretariat ist auch genug zu tun und gebäudepflege durch den hausmeister fällt auch immer an. die beiden schaffen jetzt sogar deutlich mehr, weil ruhe im gebäude ist.
@ohno... Habt ihr besichtigt?
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