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Geschrieben von ohno am 27.06.2023, 10:43 Uhr

sie schreibt oben

Liebe Paluja,

ich habe mir Deinen 2. Beitrag nochmal genauer durchgelesen und gehe mal kurz auf den Punkt Moral ein, da Du fragst, ob Du einen moralischen Anspruch hättest.

Also, ich verstehe Deinen 2. Beitrag so, dass Du, trotz das Deine Mutter verheiratet war, Alleinerbin warst? Dh, der 2. Ehemann bekam garnichts und sollte dann auch noch die Rentenansprüche anlegen für Stiefenkel? Vermutlich hast Du Recht, dass Deine Mutter über Rechte Dritter verfügt hat, aber er war wohl nicht verpflichtet, sich daran zu halten. Überleg mal, wie Du in seiner Situation gehandelt hättest. Stell Dir vor, Du heiratest einen Witwer mit Kind und Enkelkindern, hast auch eigene Kinder. Der Mann stirbt und hinterlässt Dir nix, sondern alles dem Kind/Kindern und dann sollst Du noch die Rente "hergeben", an seine Enkel. Wo bleibst Du dabei?

Deine Mama ist ja nun schon knapp 20 Jahre verstorben, hattest Du bzw Deine Familie denn noch einen engen und regelmäßigen Kontakt zu ihm? Dann wäre es ja eigentlich im Grunde egal, ob seine Tochter Deine Mutter vor 20 Jahren mochte oder nicht . Ich würde eher denken, er hätte sich neu orientiert und lebte sein Leben mit seiner Familie?

Also, ganz ehrlich, meine Meinung: Nein, einen moralischen Anspruch sehe ich hier nicht.

Allerdings würde ich tatsächlich den Rat annehmen und einen Anwalt aufsuchen. Hier in Deutschland benötigt man einen Erbnachweis, wenn ein Grundstück/Immobilie auf einen Erben umgeschrieben werden soll. Und im Grundbuch steht dann sogar drin: Auflassung gem Erbschein, oder Auflassung gem. Testament blabla. Der RA (vllt besser Notar?) könnte von den Grundstücken/Immobilien des Mannes Grundbuchauszüge anfordern, vllt wird in der Schweiz ja auch sowas im Grundbuch vermerkt? Vllt steht ja drinnen: aufgrund Testament blabla? Dann weißt Du, ob es eins gegeben hat und könntest dann weiteres planen. Zumindest die Handelsregister werden in der Schweiz ganz anders geführt wie in Deutschland, von daher kann ich dazu nichts sagen. Aber einen Versuch wäre es vllt wert? Wenn er ein Testament hinterlassen hatte, und zb ein Vermächtnis zu Gunsten Deiner Kinder angesetzt hat, bin ich mir nicht sicher, ob Du von dort aus (Nachlassgericht) informiert wirst. Denn das wäre eine Auflage an die Erben/Erbin.

Aber selbst wenn sie da teure Immobilien hat, heißt das nicht, das sie liquide ist...

VG ohno

 
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