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von MenschPapa  am 27.07.2021, 10:32 Uhr

Steuerklassenwechsel Elternzeit

Viel zu spät! Wenn das Kind schon im Oktober kommt, hättet ihr bereits zu Jahresbeginn die Steuerklasse wechseln müssen, denn berücksichtigt wird die Steuerklasse die im besagten Jahr ÜBERWIEGEND vorherrschte! Da spielt es auch keine Rolle, dass man seit kurzem die Steuerklasse mehrmals jährlich wechseln darf.

TIPP: Einfach mal ausrechnen ob sich der Steuerklassenwechsel überhaupt gelohnt hätte? Bei uns damals nicht. Gerade mal 15,- Euro mehr hätte meine Frau dadurch mehr gehabt. Das kann man sich im nächsten Frühjahr auch über die Steuererklärung zurückholen.

 
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