Geschrieben von zweizwerge am 18.04.2023, 23:09 Uhr |
Trennungsunterhalt
Hallo,
ich fürchte, das kann er so machen. Ihr seid getrennt - ich wüsste nicht, warum er verpflichtet sein sollte, Deinen Umzug zu bezahlen. Wenn er Dir das Geld zinslos leiht und Du es durch den Trennungsunterhalt abstottern kannst, ist das für Dich an sich ein besserer Deal, als es Dir bei der Bank zu leihen. Es kann natürlich sein, dass Du trotzdem lieber bei der Bank (oder bei jemand anderem) gleihen hättest. In dem Fall hast Du sicher die Möglichkeit, es auf einen Schlag zurückzuziehen, denn Du wolltest das Geld ja, wenn ich Dich richtig verstehe, geschenkt und nicht als Leihgabe zu diesen Konditionen. Da er seine Konditionen vorher nicht kommuniziert hat, bist Du auch nicht verpflichtet, das Geld so zu nehmen.
Sorry.
P.S. Die Daten sind seltsam. Wieso soll er Trennungsunterhalt ab März zahlen, wenn Ihr erst ab dem 8.4. getrennt seid?
Wie sieht es mit Zugewinngemeinsachft aus? Wenn Ihr verheiratet seid und keinen Ehevertrag habt, wäre das der Standardfall.
- Trennungsunterhalt - Aleunam68 18.04.23, 21:10
- Re: Trennungsunterhalt - zweizwerge 18.04.23, 23:09
- Re: Trennungsunterhalt - Cata 21.04.23, 8:35
Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?
Versandkosten
Ex zieht nicht aus
Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?
Heizen Vorgaben wohl verrückt
Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt
Elterngeldbasis 2. Kind
Minijob 520€
Nebenberufliche Selbstständigkeit während Elternzeit