Geschrieben von WonderWoman am 19.04.2023, 10:55 Uhr |
Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt?
im gegenzug erhöht sich das eg weil der (versteuerte) ausgleich bei der berechnung mit dazugezogen wird im gegensatz zu den (steuerfreien) zulagen.
im übrigen wäre es ja noch viel dämlicher gewesen wenn du schon die wohnung gekündigt und zu deinem mann umgezogen wärst und der ag dich dann für die büroarbeiten aus dem bv geholt hätte. das dürfte er nämlich.
- Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 17:42
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Neverland 18.04.23, 18:38
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 18:46
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - memory 18.04.23, 19:25
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - petra.maus 26.03.24, 21:14
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Sirius81118 18.04.23, 18:46
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - desireekk 19.04.23, 6:55
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - WonderWoman 19.04.23, 10:55
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Ellert 20.04.23, 6:20
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Terkey235 19.04.23, 17:44
- Re: Weniger Verdienst durch alternativen Arbeitsplatz erlaubt? - Neverland 18.04.23, 18:38
Ex zieht nicht aus
Steuerfrage: Relocationcost-Übernahme steuerpflichtig?
Heizen Vorgaben wohl verrückt
Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt
Elterngeldbasis 2. Kind
Minijob 520€
Nebenberufliche Selbstständigkeit während Elternzeit
Hausverwaltung Software / Eigentümer - Mietverwaltung selber machen
Erbrecht Adoption