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Geschrieben von Ellert am 04.03.2023, 8:26 Uhr

Wer muss wem was nachweisen ?

Guten Morgen,

als hätte ich es geähnt, der Strafzettel ist da.

Letzten Freitag war ich mit dem Kind in der Notaufnahme über Stunden -
der Parkplatz davor ist mit Parscheinen zu nutzen.
Als ich mein Geld reingesetzt habe kam einfach kein Schein raus, alle Knöpfe gedrückt, mehrfach versucht, nichts passiert.
Ich hab das Display noch fotografiert dass ich was reingeworfen hatte, aber eher weil ich schon ahnte dass da was kommt. Fehlermeldung kam keine, einfach kein Zettel.
Dran steht wenn es nicht ginge Parkuhr rein, habe ich immer drin kleben, die neuen elektronischen mit Zulassung.

Da das Kind dableiben durfte habe ich sie am nächsten Tag besucht und das selbe Spiel, aber auch beim Herrn neben mit, kam nichts raus. Da aber kamen dann 1-Std Gratisparken-Scheine raus, der reichte mir. (hatte ich am Vortag nicht versucht, Zeit hätte auch nie gereicht)

Nun der Strafzettel mit 20.-
lohnt da der Streit, was kann ich wie beweisen, Kind war zwar dabei aber eine Tochter ist ja sicher kein neutraler Zeuge.
Einfach zahlen und gut ist ?

 
12 Antworten:

Re: Wer muss wem was nachweisen ?

Antwort von Mome am 04.03.2023, 10:03 Uhr

Ich würde trotzdem erst mal Widerspruch einreichen und den Sachverhalt schildern.

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Re: Wer muss wem was nachweisen ?

Antwort von ohno am 04.03.2023, 17:31 Uhr

Hm, ist ja schon ärgerlich, 20,- einfach so zahlen ohne das klarzustellen würde ich wohl nicht. Dabei ginge es mir aber eher ums Prinzip. Ich würde jedoch keinen Einspruch einlegen, weil ich meine, dass die Einstellung des Verfahrens mehr kostet als die 20,- und die das ja auch eigentlich so aus dem System nehmen können. Meine Kind würde ich als Zeugen angeben und darauf hinweisen, dass es auch anderen Kunden des Parkplatzes so ging.

VG ohno

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Re: Wer muss wem was nachweisen ?

Antwort von Neverland am 05.03.2023, 11:40 Uhr

Einfach anrufen, schildern und dann schauen was die sagen.

Manchmal kann das Leben extrem einfach sein.

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Re: Wer muss wem was nachweisen ?

Antwort von ak am 05.03.2023, 13:40 Uhr

Hallo,

mir ist so etwas mal mit einer Situation passiert, wo die die Str. ( in der ich schon seit mindestens 25 Jahren geparkt hatte- da ein Freund von uns damals dort wohnte ) auf einmal mit der Parkscheibe ausgewiesen haben wollten.
Wie gesagt... vorher nie.

Auf jeden Fall- ich bekam einen Strafzettel.

Dann habe ich dort angerufen--- und habe wirklich glaubhaft versichert, dass ich dort schon mein halbes Leben lang ohne Parkscheibe geparkt hätte.
Und kein Schild ( da habe ich nämlich nach geschaut ) das auch ansatzweise neu ausgewiesen hat.

Lange Rede--- kurzer Sinn...der Strafzettel wurde mir von dem netten Herrn erlassen.

Versuch es mal... mehr als daneben gehen kann es ja nicht.

Viel Glück.

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Re: Wer muss wem was nachweisen ?

Antwort von Ellert am 05.03.2023, 20:11 Uhr

anrufen macht hier wenig Sinn
habe mich nun schriftlich geäussert
mit Zeugennennung, die Nummer des anderen Herrns hatte ich mir aufgeschrieben.

Manche Ordnungsämter sind leider etwas daneben -
erinnere mich an einen Strafzettel weil der Herr den Behindertenausweis nicht gesehen hat im VW Bus - er war wohl zu klein so weit hochschauen zu können.
Den musste ich damals auch zahlen denn ich konnte nicht nachweisen dass er da lag

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Re: Wer muss wem was nachweisen ?

Antwort von Neverland am 07.03.2023, 22:10 Uhr

Ich rufe gerne an, ist auch kein Problem. Bisher konnte das fast immer geklärt werden und ich musste nichts zahlen. Manchmal gibt es dann auch wertvolle Tipps wie zB das die Hundesteuer in unserem Fall entfällt.

Irgendwie scheinst du in einer sehr komischen Gegend zu wohnen. Die Behörden sind doch genau dafür da. Notfalls machst du es halt per Mail. Widerspruch ist nach der Aussage hier immer die blödeste Variante, weil es einen Prozess in Gang setzt. Wegen Nachweis, dafür machen die eigentlich ein Foto - auf das können die sich dann beziehen wenn man Einspruch erhebt. Sie müssen das vergehen nämlich beweisen, nicht du das Nichtbegehen.

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Re: Wer muss wem was nachweisen ?

Antwort von MamaausM2 am 08.03.2023, 13:10 Uhr

Mein Mann hat Mal ein Bußgeld wegen Rotlichtverstoß erhalten. Hat bei der Stadtverwaltung angerufen und eigentlich den Verstoß zugegeben. Hat keinen Widerspruch eingelegt oder so. später kam dann das offizielle Schreiben von der Bußgeldbehörde mit Strafe und Fahrverbot.... Haben wieder angerufen, wie das dann läuft mit dem Führerschein abgeben. Hat es nicht abgestritten. Zwei Tage später bekamen wir die Rückmeldung, dass der gesamte Vorgang eingestellt wird. Die Behörde hat nochmal die Bilder gesichtet.

Was folgt daraus, ohne Anruf wäre mein Mann ein Monat Fußgänger.

Deshalb rufe da doch einfach an und erkläre es dem Sachbearbeiter

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sie helfen ihm nicht ab, weder mündlich noch schriftlich angefragt

Antwort von Ellert am 08.03.2023, 17:04 Uhr

sie hören auch keine Zeugen an
der Automat ging schreiben sie
das würde der Mitarbeiter regelmäßig kontrollieren

Absolut arlbern
warum sollte dich jemand die Mühe machen zu fotografieren dass er keinen Parkschein bekommt trotz einwerfen ( wobeid er Automat ja nur anzeigt dass man was reinwirft)
wenn er nicht zahlen will ?
Ludwigsfelde ist echt das hinterletzte K.ff und für sowas bekannt
und die wissen genau dass für 20.- keiner zum Anwalt rennt

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Re: sie helfen ihm nicht ab, weder mündlich noch schriftlich angefragt

Antwort von Neverland am 09.03.2023, 20:16 Uhr

Bitte übersetzen. Ich verstehe nicht du meinst. Meinst du, das deine Stadt sich nicht an Gesetze halten muss?

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Re: Wer muss wem was nachweisen ?

Antwort von Neverland am 09.03.2023, 20:22 Uhr

Kann ich bestätigen. Mir hat der eine Anruf fast 200 € Ersparnis eingebracht und mein Girokonto war innerhalb kürzester Zeit von der Pfändung befreit. Die ich dem.dusseligen Postboten zu verdanken hatte. Und in einem anderen Fall sank der Elternbeitrag für den KiGa von 450 € auf 0 €. - monatlich. Auch Bußgeld wegen 3 km/h zu schnell wurde so eingestellt.

Ich finde, der Satz: Sprechenden Menschen kann geholfen werden, birgt verdammt viel Wahrheit in sich.

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jeder muss sich an Gesetze halten

Antwort von Ellert am 09.03.2023, 20:22 Uhr

Bürger und Behörden

Was soll denn ein Bürger machen wenn der Automat nichts ausgespuckt hat unter Zeugen und der nette Herr der die Strafzettel verteilt meint dass der Automat sehr wohl gehen würde ?
Bürger kann zahlen oder es eben drauf ankommen lassen
ich kenne einige die da Ärger hatten, wie meinte der neben mir parkte und auch nichts rauskam, das wäre ja wohl die Abzocke. So habe ich mich nicht ausgedrückt-
Fakt ist, Aussage gegen Aussage, Zeugen werden nicht angehört, Bussgeldbescheid ist nun auch teurer

Ist nicht meine Stadt, ich lebe da nicht.

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Re: Wer muss wem was nachweisen ?

Antwort von MamaausM2 am 10.03.2023, 13:49 Uhr

Wie geschrieben, er hat ja sogar gesagt, ja das war ich dann wohl. Und Widerspruch hatten wir auch nicht eingelegt.

Und dann prüfen die das nach dem Anruf.... Glaub da geht alles raus und wer sich nicht rührt, ist geld und Führerschein los. Die prüfen erst später und vorher geht es ungeprüft einfach raus

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