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Geschrieben von Lovie am 20.05.2019, 19:56 Uhr

Wer zahlt die Vollstreckungskosten?

Hi,
Ich habe vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich erwirkt. Der Gegner zählt nicht, ich muss vollstrecken lassen.
Wer zahlt die Kosten dafür?

 
9 Antworten:

erste Frage an sich - hat der Gegener denn was zu vollstrecken ?

Antwort von Ellert am 20.05.2019, 20:07 Uhr

Bekannte von uns haben auch mal vor gericht gewonnen
beim Gegner war nichts zu holen

dagmar

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Re: erste Frage an sich - hat der Gegener denn was zu vollstrecken ?

Antwort von Lovie am 20.05.2019, 20:20 Uhr

Joa, ich geh davon aus... Großer deutscher Verbrauchermarkt, laden ist geöffnet...

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dachte ein privater....

Antwort von Ellert am 21.05.2019, 5:40 Uhr

und der zahlt nicht freiwillig ?
Auch der Hammer

dagmar

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Re: Wer zahlt die Vollstreckungskosten?

Antwort von Holzkohle am 21.05.2019, 21:56 Uhr

Vollstreckungskosten zahlt der, der sie verschuldet hat. In dem Fall dein AG.
Und wie, da ist nicht zu holen? Dein AG ist ein Verbrauchermarkt und du meinst, da ist nichts zu holen?

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Dumm gefragt - Vergleich heisst doch beide haben zugestimmt oder ?

Antwort von Ellert am 21.05.2019, 21:58 Uhr

Wenn das so war, warum zahlen sie dann nicht ?
Ist ein vergleich wie ein urteil das man vollstecken kann ?

dagmar

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Re: Dumm gefragt - Vergleich heisst doch beide haben zugestimmt oder ?

Antwort von Lovie am 22.05.2019, 15:14 Uhr

Vergleich heißt, wir haben beide zugestimmt und es ist gerichtlich festgelegt worden.
Nur habe ich immer noch keinen Zahlungseingang, seit 4 Wochen.

Da ist definitiv was zu holen, nur der Franchisenehmer des Marktes ist nicht unbedingt die Zuverlässigkeit in Person und er hat halt auch keinen Bock, mir noch "Geld hinterher zu werfen" (Zitat).
Ich habe die schnauze nun voll und werde vollstrecken lassen, immerhin hatte mir das Geld schon im Januar zugestanden.
Fast bin ich versucht, Zinsen zu berechnen!

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Was sagt denn Eure Anwalt ?

Antwort von Ellert am 22.05.2019, 19:35 Uhr

Fristsetzung erfolglos bisher ?

dagmar

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Re: Was sagt denn Eure Anwalt ?

Antwort von Lovie am 24.05.2019, 11:00 Uhr

Vor dem Arbeitsgericht braucht man keinen, daher habe ich keinen.
Frust erfolglos verstrichen, aber der Gerichtsvollzieher ruft mich heute an und erklärt mir wie das läuft.

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Re: Was sagt denn Eure Anwalt ?

Antwort von Jaybe am 24.05.2019, 13:11 Uhr

Die Vollstreckungskosten zahlt der Gegner, die werden gleich mit vollstreckt.

Hast du eine Bankverbindung? Dann kannst du das Konto pfänden lassen, Antrag auf Pfändung und Überweisung wird beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) gestellt. Das kostet 20 Euro. Nach Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird dieser über den Gerichtsvollzieher zugestellt und die Bank überweist das Geld an dich (Gerichtsvollzieherkosten kommen noch hinzu, aber wie gesagt, die werden beim Gegner vollstreckt).

Viel Erfolg!

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