Geschrieben von Felica am 22.07.2021, 16:29 Uhr |
Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat?
es bleibt bei 300 € Mindestsatz und 75 € Geschwisterbonus bis zum 3ten Geburtstag, dann fallen die 75 € weg.
Ja, änderst du auf TZ außerhalb der EZ, wird es Mutterschaftsgeld in Höhe TZ. Verlängerst du bis zum neuen Mutterschutz die EZ und arbeitest innerhalb dieser in TZ, wird es VZ-Mutterschaftsgeld. Und nein, du müsstest dafür in den 3 Monaten nicht arbeiten. Aber du hättest halt 3000 € mehr wie wenn du nicht arbeitest. Für das EG dagegen ist es egal.
- Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - steinii 21.07.21, 17:09
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - Felica 21.07.21, 20:02
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - steinii 22.07.21, 14:10
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - Felica 22.07.21, 16:29
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - steinii 23.07.21, 17:17
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - Felica 23.07.21, 20:40
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - steinii 23.07.21, 17:17
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - Felica 22.07.21, 16:29
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - steinii 22.07.21, 14:10
- Re: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat? - Felica 21.07.21, 20:02