Januar 2019 Mamis

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Geschrieben von Sarah87!, 22. SSW am 29.05.2018, 16:57 Uhr

Altenpflege und bis jetzt kein arbeitsverbot

Hallo,
ich schleiche mich mal aus dem Oktoberbus rüber
Ich bin auch examenierte Pflegefachkraft, mein AG wollte auch das ich noch weiter arbeite, hat mich aufgrund des MuschuG aus den spätdinsten genommen und immer überher geplant, da ich ab bekanntgabe der ss ja auch keine Betties mehr versorgen durfte.
Hieß für mich also nur noch Assistenz aufhaben, die fitteren Bew. Versorgen, keine Medis und Insuline mehr usw.

Der AG ist dazu verpflichtet sofort eine Gefahrenanalyse zu schreiben und dir entweder Tätigkeiten zuweisen die nicht gefährlich für dich und dein Baby sind (was in der Pflege ziemlich schwierig ist, denn bei Engpässen steht man auch schon mal am Bett und Lagert) oder er muss sich ins BV schicken.

Bei mir war es so das ich ca 1 1/2 Wochen weitergearbeitet habe und nur die leichten Aufgaben übernommen habe, aber da ich irgendwann mit den Gerüchten nicht mehr zurecht kam, die sich bei mir in der ss verstärkt haben, hat er mir meinen Jahresurlaub gegeben und mich danach ins BV übergehen lassen.
Es war das beste für mich und meinen Bauchbewohner, denn bei den Temperaturen zur Zeit bei uns macht sogar zu Hause beim "nichts tun" mein Kreislauf schlapp.

Rede am besten nochmal mit deinem AG über ein Bv wenn es dir nicht gut geht, denn BV ist für ihn planbarer als krankmeldungen.

Liebe Grüße und alles gute für euch

 
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