Geschrieben von Tinka2011 am 08.05.2014, 8:18 Uhr |
arbeitsverbot
Hallo, nein beim Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber komplett bis zum Mutterschutz. Du bekommst dein normales Grundgehalt, ohne Zuschläge für Wochenende und Nachtarbeit. Du bist NICHT krankgeschrieben und bekommst deshalb auch kein Krankengeld.
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- arbeitsverbot - xx88xx 08.05.14, 5:41
- Re: arbeitsverbot - lusi04 08.05.14, 6:55
- Re: arbeitsverbot - xx88xx 08.05.14, 8:05
- Re: arbeitsverbot - Tinka2011 08.05.14, 8:18
- Re: arbeitsverbot - xx88xx 08.05.14, 8:05
- Re: arbeitsverbot - Apothekentante 08.05.14, 8:41
- Re: arbeitsverbot - m0nika 08.05.14, 10:12
- Re: arbeitsverbot - Wasserratte 08.05.14, 11:40
- Re: arbeitsverbot - lusi04 08.05.14, 6:55
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