Januar 2014 Mamis

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Geschrieben von m0nika am 08.05.2014, 10:12 Uhr

arbeitsverbot

...wahrscheinlich schon Nachteile, da der Nachtzuschlag nicht mit gezahlt werden würde sondern nur das ganz normale Grundgehalt laut Arbeitsvertrag, oder? Aber die Zuschläge fielen entsprechend ohnehin weg, wenn die Arbeitnehmerin nur noch Tagschichten machen darf.

Nachtschichten sind definitiv tabu. Feiertags- und Sonntagsarbeit ist wohl in einigen Branchen (u.a. Gastronomie) per Ausnahmeregelung noch möglich. Das weiß aber z.B. eine Ombudsperson (falls es ein größeres Unternehmen ist) oder jemand von der Berufsgenossenschaft genau. Da würde ich mich in jedem Fall informieren.

 
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