Dezember 2012 Mamis

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Geschrieben von RoRo1012 am 21.11.2013, 20:20 Uhr

Betreuungsgeld

Danke erst mal für die Antwort
Da ich nur bis zum 9.12. Elterngeld bekomme, habe ich auch anrecht auf Betreuungsgeld vor dem 15. Lebensmonat. Ich weiß nur nicht wie die das aufgeschrieben haben wollen mit den Lebensmonaten. In dem Antrag hatte ich geschrieben vom 13.-34. Lebensmonat. Scheinbar falsch. Kannst du dich denn daran erinnern, wie du den Bezugszeitraum aufgeschrieben hast? Oder hast du jeden einzelnen Monat so aufgeschrieben:
15.LM: 23.02.-22.03.
16.LM: 23.03.-22.04.
...??

 
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