Januar 2021 Mamis

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Geschrieben von MaLou78 am 21.12.2020, 18:39 Uhr

Der Vater

Wenn er das Kind anerkennt, hat er auch Rechte, und nicht nur die Pflicht des Kindesunterhalt. Er kann übers Jugendamt zb unter Aufsicht sein Kind sehen wenn er möchte. Ja auch die Möglichkeit Geeichtskostenbeihilfe zu beantragen gibt es. Wenn er es anerkannt hat, bist du in der Beweispflichtig, das er in dein Augen für das Kind keine Verantwortung übernehmen kann. Da zählen aber Sachen von davor allein nicht. Bemüht er sich und das Amt bemerkt das Du quer schießt, kann dies für dich nach hinten losgehen.

 
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