Geschrieben von heli89 am 21.01.2021, 23:14 Uhr |
Elterngeld frage
Wenn man weiß, daß das Arbeitsverhältnis endet, muss man sich drei Monate vorher gemeldet haben. Darunter beträgt die Frist drei Tage! nach Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit.
Mein Mann war während meiner Schwangerschaft vorübergehend wegen seiner Depressionen arbeitslos. Die Kündigungsfrist betrug gerade mal einen Monat und er stand plötzlich und unerwartet ohne Job da. Er war völlig fertig und als ich ihn an Tag 4 gemeldet habe war das schon zu spät und er bekam für den einen Tag ALG 1 gekürzt.
- Elterngeld frage - jessiexboux 18.01.21, 11:06
- Re: Elterngeld frage - Brino86 18.01.21, 14:36
- Re: Elterngeld frage - jessiexboux 20.01.21, 6:19
- Re: Elterngeld frage - Brino86 20.01.21, 11:43
- Re: Elterngeld frage - jessiexboux 21.01.21, 17:44
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- Re: Elterngeld frage - heli89 21.01.21, 23:14
- Re: Elterngeld frage - Brino86 22.01.21, 15:20
- Re: Elterngeld frage - Brino86 18.01.21, 14:36