Geschrieben von Michi1683 am 03.09.2016, 19:31 Uhr |
Elterngeld
Bei mir ist es gerade auch das gleiche Thema.
Hätte eigentlich bis September 17 Elternzeit, Krümel kommt im April 17.
Da dir ja der Mutterschutz und der Lohn in der Zeit zustehen, musst du auf die Formulierung achten.
Beispiel:
Sehr geehrter Herr/Dame ...,
gerne Teile ich Ihnen mit, dass ich der Firma xyz am 20.3.17 wieder zur Verfügung stehe (Ende der Elternzeit).
Am 20.3.17 kann ich allerdings aufgrund des 6 Wöchigen Mutterschutzes (Geburt xxxxx) nicht zur Arbeit erscheinen.
Mit freundlichen Grüssen
xbhfxbjh
So sollte es formuliert sein, damit klar ersichtlich ist, dass der Mutterschutz beginnt.
Mein Chef ist nicht sehr erfreut darüber und versucht mich loszuwerden.
- Elterngeld - Nibi11 03.09.16, 15:58
- Re: Elterngeld - Nibi11 03.09.16, 16:00
- Re: Elterngeld - Kaffeekauz 03.09.16, 18:42
- Re: Elterngeld - Michi1683 03.09.16, 19:31