Juli 2018 Mamis

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Geschrieben von Ivelchen am 03.02.2019, 18:32 Uhr

Elterngeld

Hallo mir wurde es so erklärt .
Wirst du in den ersten 12 Monaten der Elternzeit schwanger ,wird dein geld von vorher zur Berechnung genommen.heißt du bekommst das gleiche Elterngeld wie bisher.ich hatte beim ersten Kind das Elterngeld auf zwei Jahre geteilt und wurde im vorletzten Monat des zweiten Jahrs schwanger nun bekomme ich nur das Mindestelterngeld von 300€.hätte ich in meiner Schwangerschaft gearbeitet hätten wenigstens diese Monate zur Berechnung mitgezählt,aber mein Arbeitgeber hat mein Vertrag nicht verlängert.so das ich als arbeitslos in der Schwangerschaft gezählt habe und diese Zeit wird mit 0 angerechnet.

 
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