Juni 2023 Mamis

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Geschrieben von Rosie95 am 13.03.2023, 10:37 Uhr

Elternzeit

Huhu ihr Lieben,
Ich hab mal ne öde Frage, ich würde die Woche gern mein Antrag beim Arbeitgeber abgeben und war mir jetzt nicht wirklich sicher.

Zu meiner Situation, ich habe einen befristeten Arbritsvertrag bis zum 31.3.24.
Ich würde gerne nach der Entbindung 12 Monate EZ nehmen, das wäre mit ET 26.6.23 bis zum 25.6.24.
Oder fangen die 12 Wochen nach der Mutterschutzfrist an ?

Wenn ich den Antrag so stelle läuft der Vertrag während der 12 Monate aus- sollte man in dem Fall vielleicht doch bis zum 31.3.24 stellen ?

Was meint ihr ?
Lg

 
6 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von BabyDream92, 27. SSW am 13.03.2023, 14:29 Uhr

Hallo,

Die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz. Die Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn eingereicht werden. Da du nach der Geburt 8 Wochen Mutterschutz hast kannst du den Antrag nach der Geburt mit konkretem Datum angeben. Wir bereiten soweit alle Anträge vor, sodass nur noch die genauen Daten eingetragen werden müssen.
Mein Mann wir seinen Antrag schon bald einreichen, da er sofort nach der Geburt 2 Monate Elternzeit nimmt. Auch da tragen wir nur das voraussichtliche Geburtsdatum ein. Elternzeit kann ja erst beginnen, wenn das Kind da ist. An Tag X braucht er nur seinen Arbeitgeber bescheid geben und ist dann sofort 2 Monate in Elternzeit.

Wenn du 12 Monate Elternzeit nimmst, bist du mit Elternzeit 14 Monate aus dem Job.
Soweit ich weiß kannst du mit dem ET jetzt nur spekulieren, ob dein Plan so aufgeht kommt drauf an wann der Genaue Geburtstag ist.

Liebe Grüße

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Re: Elternzeit

Antwort von Bärenohr am 13.03.2023, 14:46 Uhr

Ich sehe das mit der Elternzeit etwas anders.
Ja man kann die Anträge mit der Geburt abgeben, weil man dann erstmal noch 8 Wochen im Mutterschutz ist. Das machen wir auch so.
Geht es aber um die Elternzeit in der man auch Elterngeld bezieht, werden die 2 Monate finanziell gesehen angerechnet. D.h. wenn es dir darum geht, wie lange du Geld bekommst, sind das bei normalem Elterngeld (nicht Elterngeld plus, Alleinerziehend o.ä.) 12 Monate inklusive Mutterschutz.

Zum Thema Befristung kann ich leider nichts sagen.

Vielleicht kannst du eine Beratung dazu in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene (kostenfreie) Anlaufstellen.

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Re: Elternzeit

Antwort von Bärenohr am 13.03.2023, 14:48 Uhr

Nachtrag: ich meinte den Mutterschutz ab Geburt, nicht die Zeit davor.

Deutschland und seine Bürokratie, macht doch immer wieder Spaß dieser Mist...

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Re: Elternzeit

Antwort von Clea81, 24. SSW am 13.03.2023, 15:16 Uhr

Hallo aus dem Juli Bus, bei mir ist es ähnlich, mein Arbeitsvertrag läuft auch aus während ich in Elternzeit bin und wird auch nicht verlängert (danke öffentlicher Dienst ) ich habe heute gerade nachgefragt, ich soll trotzdem die Zeit, die ich elternzeit nehme (18 Monate) eintragen auch wenn der Vertrag dann nicht mehr läuft, das Geld kommt ja eh woanders her. Einreichen kann man das dann als Frau tatsächlich erst nach der Geburt, weil es ja ab Geburt zählt. Falls dein Vertrag verlängert wird ist es ja sowieso unproblematisch. Viele Grüße

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Re: Elternzeit

Antwort von Rosie95 am 14.03.2023, 9:07 Uhr

Danke für die ganzen Nachrichten!
Ich hasse diese Bürokratie
Elterngeld klar nach der Geburt, aber der grobe Zeitraum für die Elternzeit möchte mein Arbeitgeber tatsächlich schon schriftlich haben - daher meine Eile :)
Liebe Grüße

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Re: Elternzeit

Antwort von Bärenohr am 14.03.2023, 12:53 Uhr

Dann würde ich aufpassen wie du das formulierst, da man den Antrag für die ersten zwei Jahre nur einmal abgeben kann ohne dass der Arbeitgeber seine Zustimmung geben muss. Bei Änderungen bist du sonst davon abhängig, dass dein Arbeitgeber auch zustimmt. Also würde ich den Startzeitpunkt dann nicht mit einem fixen Datum benennen sondern in Relation zum Geburtsdatum setzen z.B.. Oder du lässt dich nicht von deinem AG unter Druck setzen und sitzt das Thema noch aus?! Ich habe auch mit meinem AG über meine Pläne gesprochen, damit sie eine Vertretung organisieren können, schriftlich werde ich das aber erst nach der Geburt einreichen.

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