Geschrieben von Bauchschlumpf am 20.09.2017, 22:42 Uhr |
Fragen über Fragen
Vielleicht mal im Rechtsforum hier bei Frau Bader nachfragen bzgl. Teilzeit?
Ich kenne es so, dass die ersten 2Jahre verbindlich sind. Wenn Teilzeit beantragt und nicht abgelehnt wurde, darf bzw. muss man dann arbeiten gehen. Wenn man erst nach einem Jahr Teilzeit für das zweite Jahr Elternzeit beantragt, muss der Arbeitgeber sich nicht drauf einlassen. Bei Einigkeit mit dem Arbeitgeber kann vom ursprünglichen Antrag abgewichen werden.
Eine Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber muss man in der Regel genehmigen lassen. Hier würde ich mich nach den Fristen zur Genehmigung erkundigen. Bei mir sind das wenige Wochen, ich müsste also erst gegen Ende des ersten Jahres den Antrag stellen.
- Fragen über Fragen - Anka! 20.09.17, 10:05
- Re: Fragen über Fragen - subidu 20.09.17, 12:11
- Re: Fragen über Fragen - nociolla, 34. SSW 20.09.17, 13:30
- Re: Fragen über Fragen - Anka! 20.09.17, 16:49
- Re: Fragen über Fragen - subidu 20.09.17, 16:51
- Re: Fragen über Fragen - Bauchschlumpf 20.09.17, 22:42