November 2017 Mamis

November 2017 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

Geschrieben von Bauchschlumpf am 20.09.2017, 22:42 Uhr

Fragen über Fragen

Vielleicht mal im Rechtsforum hier bei Frau Bader nachfragen bzgl. Teilzeit?

Ich kenne es so, dass die ersten 2Jahre verbindlich sind. Wenn Teilzeit beantragt und nicht abgelehnt wurde, darf bzw. muss man dann arbeiten gehen. Wenn man erst nach einem Jahr Teilzeit für das zweite Jahr Elternzeit beantragt, muss der Arbeitgeber sich nicht drauf einlassen. Bei Einigkeit mit dem Arbeitgeber kann vom ursprünglichen Antrag abgewichen werden.

Eine Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber muss man in der Regel genehmigen lassen. Hier würde ich mich nach den Fristen zur Genehmigung erkundigen. Bei mir sind das wenige Wochen, ich müsste also erst gegen Ende des ersten Jahres den Antrag stellen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum November 2017 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.