November 2017 Mamis

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Geschrieben von nociolla, 23. SSW am 04.07.2017, 11:20 Uhr

Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Nach den das Sozialgericht ja letztes Jahr entschieden hatte das im Vertrag festvereinbarte Sonderzahlungen mit zur Elterngeld Berechnung gehören ist es jetzt vor 5 Tagen vom letzten Gericht abgelehnt worden .
Dieses sollte es überprüfen da klar war welche Folgen eine solche Entscheidung hat.

http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Pressemitteilungen/2017/Pressemitteilung_2017_30.html

Ich finde es eine Frechheit da habe ich einen Tarif mit 13 Monatsgehältern fest , keine mal ja mal nicht Sonderzahlungen , und es wird nicht anerkannt.
Und dann heißt es immer das Elterngeld soll den Verdienst so gut wie auffangen damit die Leute das nicht beim Eltern werden abschreckt.

Das mein Freund Elternzeit nimmt ist sowie so eine Ilusion .
Mit den Höchstsatz von 1800 € was er dann hat und dann mein Gehalt dazu ist das undenkbar .
Wie ist das bei euch ?

 
18 Antworten:

Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Senseo, 20. SSW am 04.07.2017, 11:36 Uhr

Ich kriege dieses Mal die Hälfte von letztem Mal + 75 € Geschwisterbonus. Abfangen tut das gar nichts. Ist ein schlechter Witz!

Durch die Elternzeit, in der ich gerade bin, komme ich auf 6 Monate die mit Null dazu zählen. Elternzeit verkürzen und doch noch ein bisschen arbeiten gehen kann ich aufgrund der Schwangerschaft nicht. Freie Plätze gäbe es auf Arbeit zu genüge, aber keine "sicheren" Plätze für Schwangere.... Arbeite in der Psychiatrie und seit neuestem haben wir sogar einen Sicherheitsdienst...

Unsere Gleichstellungsbeauftragte versteht nicht, was ich als ungerecht empfinde, da es schon immer so war, dass man weniger bekommt, wenn man innerhalb der Elternzeit wieder schwanger wird

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von schokimaus14 am 04.07.2017, 12:18 Uhr

also hier in Österreich hatte ich bei meiner Tochter vor drei Jahren noch die Variante mit dem Gehaltsbezogenen Kinderbetreuungsgeld - das sind 80% deines letzten Gehaltes - für ein Jahr - max. jedoch EUR 2.000,-
ich war zwei Jahre in Karenz und habe mir immer die Hälfte für das zweite Jahr auf die Seite getan, damit konnten wir gut leben.

Aber nun gibt es das nicht mehr und ich muss, wenn ich wieder zwei Jahre Zuhause bleibe, mit weniger,- Kinderbetreuungsgeld auskommen zzgl. Kinderbeihilfe. Naja, damit reiß ich keine Bäume aus, aber wir teilen es uns ein. Muss aber dazu sagen, dass mein Mann gut verdient.

Ich weiß auch nicht wie das andere machen und an Vaterkarenz müssen wir auch nicht denken, das geht sich nicht aus. Da wir aber im November ET haben und mein Mann wegen unserer Tochter Pflegeurlaub nehmen muss während ich im KH bin, folgt dann eh bald der Weihnachtsurlaub
alles in allem ist es nicht viel was man bekommt

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Muhkuh-87 am 04.07.2017, 13:37 Uhr

Huhu,
Ja, natürlich ist das doof.
Andererseits können wir froh sein, das es so etwas wie Elterngeld überhaupt gibt :).
Ich dachte immer, ein 400€ Job wird auf das Elterngeld angerechnet, oder liege ich da falsch???
Ich muss/möchte nach einem Jahr wieder auf ca. 15-20 Stunden arbeiten.
Ich könnte auch zu Hause bleiben, dann müssten wir uns allerdings stark einschränken und da habe ich keine Lust drauf. Ich möchte meinem Kind auch noch ab und zu was bieten können :)

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froh sein????????

Antwort von Senseo am 04.07.2017, 15:05 Uhr

Ich hatte eigentlich schon einmal geantwortet, aber irgendwie ist meine Antwort verschwunden

Zunächst einmal vorweg, ich möchte nicht dich angreifen, weil ich weiß, dass du da nichts dafür kannst...
.... aber ich bin bei diesem Thema richtig sauer. Lass mich bitte kurz Dampf ablassen...

Ich soll froh sein, dass es Elterngeld überhaupt gibt?????
Warum? Weil es das in anderen Ländern nicht gibt? Ja, stimmt.
Dafür ist es in anderen Ländern entweder die Kinderbetreuung anders geregelt, der Familienzusammenhalt anders oder Frauen haben allgemein keine Rechte...
Aber wir leben in Deutschland.
Bei jeder Wahl loben sich erneut alle Politiker, wie ich wichtig die Familie doch sei.

Elterngeld gibt es noch nicht so lange. Ja. Ok. Aber wenn es das schon gibt, kann das dann nicht fair sein?

Wenn ich 6 Monate später schwanger geworden wäre, würde ich nur den Mindestsatz bekommen und das NUR, weil ich die Elternzeit, auf die ich ein Recht habe tatsächlich in Anspruch genommen habe!!

Diese Fälle gab es tatsächlich und man hat rechtlich leider überhaupt keine Chance! Ich verstehe nicht, warum die Monate der Elternzeit wirklich als "Nullmonate" angerechnet (werden dürfen). Somit verschafft man sich als Mutter, selbst Nachteile.

Ja, ich könnte arbeiten. Eine KITA ist aber unglaublich teuer und Plätze gibt es nicht genug. Wenn man zudem im Schichtdienst arbeitet, bringt eine KITA mal rein gar nichts! Ich könnte irgendwo auf 400€ jobben. Vielleicht werde ich das nach der Geburt auch tun.

Aber als etwas worüber ich froh bin, kann ich das wirklich nicht sehen!!!!!

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Einhoernchen am 04.07.2017, 15:10 Uhr

"Amen" Senseo.

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Schnuppel, 20. SSW am 04.07.2017, 18:08 Uhr

Ich überlege evtl gezielt in der Elternzeit schwanger zu werden (da kann aber noch einiges passieren ), da ich sonst danach in Teilzeit arbeite und daran bemessen werde... und Elterngeldmonate zählen ja nicht

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Schnuppel, 20. SSW am 04.07.2017, 18:18 Uhr

Also ich war da sehr berechnend... da bekommt man immer blöde Sprüche ... ich habe letzten November meine Steuerklasse geändert (macht 200€ mehr pro Monat) < - völliger Schwachsinn übrigens aber dann Burg ich mir das System halt zurecht. Ich werde ein Jahr elternzeit nehmen und wenn es die Situation zulässt das eh geplante geschwisterkind nach dem stillen "probieren". Da sonst das Elterngeld beim zweiten wesentlich geringer ausfällt (noch größerer Schwachsinn), weil ich nicht wieder in Vollzeit arbeiten möchte/kann (die Kinderbetreuung von >10std täglich ist weder leicht zu bekommen noch Gesund. ) Wisst ihr ob die partnerschaftsbonusmonate ansonsten wie eine Elterngeldbezugzeit angerechnet werden?

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Schnuppel am 04.07.2017, 18:20 Uhr

Achja und ich hab noch vergessen das ich eigentlich 13,75 Gehälter bekomme... finde das da auch echt doof.

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Senseo am 04.07.2017, 19:13 Uhr

Als Bezugmonate werden dir maximal 14 angerechnet (incl. Mutterschutz), wenn du Elterngeld plus beziehst. Die Partnermonate werden für dich nicht berechnet, sind ja nicht deine (leider, sonst hätte ich auch zwei Monate mehr).
Öhm... Also wenn du nochmal volles Elterngeld willst, dann musst du sehr schnell wieder schwanger werden. Eigentlich direkt nach ein paar Monaten (maximal 5 oder 6). Wäre bei mir biologisch noch nicht möglich gewesen.

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von nociolla, 23. SSW am 04.07.2017, 19:19 Uhr

Ja wird angerechnet , aber wenn du erst im zweiten Jahr arbeiten gehen möchtest ist es ja kein Problem.
Dann lässt du dir nur im ersten Jahr das volle Geld auszahlen und bekommst im zweiten nichts .
Und dann wird dir auch nichts angerechnet.

Und nein ich sehe es auch nicht so das ich dankbar zu kreuzte krieche weil wir Elterngeld bekommen .
In anderen Ländern mag es anders sein aber auch oft besser organisiert für die ganze Familie.
Und ich finde wer damit wirbt das man 12 /14 Monate volles Elterngeld bekommt wobei es ja eigentlich nur 10 / 12 sind den 2 ist Mutterschaftsgeld und dann schon nur 67% der soll auch bitte vom echten Einkommen ausgehen .Dadurch das ich 13 Monate im Vertrag habe rechnen ich auch mit diesen.
Und das ganze dann noch bei 1800€ zu Deckeln naja .
Es wird immer gesagt die Männer gehen so selten in Elternzeit weil es ihnen auf Arbeit schwer gemacht wird.
Das kann ich persönlich nicht bestätigen alle Männer die ich kenne sagen von Arbeit her ist es kein Problem auch bei Führungskräften .
Doch geht es meistens Finanzel nicht da dann mal eben 2000-3000 € im Monat fehlen.

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Schnuppel, 20. SSW am 04.07.2017, 19:41 Uhr

Ja müsste dann relativ bald...Ob es dann nach dem stillen direkt wieder klappt weiß ich natürlich nicht. Ich würde dann auch kurz wieder arbeiten gehen ( auch wenn das nicht Arbeitgeberfreundlich ist) mit Bonus meinte ich das man nach einem Jahr wenn beide Partner Teilzeit Arbeit, man noch nen Bonus für 4 Monate gezahlt bekommt. 14 Monate bekomme ich aber nur bei Elterngeld plus angerechnet?? Das ist auch immer komisch....

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Muhkuh-87 am 04.07.2017, 20:37 Uhr

Huhu,
Nö, alles gut :) Es ist ja eine Diskussion und super, wenn nicht jeder die gleiche Meinung hat.
Also ich darf mir von meiner Verwandtschaft immer anhören, dass man über das Elterngeld froh sein könne und ja, ich bin froh, dass ich was bekomme, was man sich vor 20 Jahre noch nicht hat träumen lassen.
Aber deswegen “krieche ich noch lange nicht zu kreuze“ :P
Im Grunde finde ich es (sorry für die Wortwahl) sch*iße, dass Frauen mehr oder weniger direkt nach der Geburt arbeiten müssen, damit die Familie “über die Runden“ kommt. M.m. sollte jede Frau (oder auchau der Mann) mindestens 2 (eher 3) Jahre zu Hause bleiben und sich um das Lütte kümmern, da gerade die Anfangszeit, m.m., extrem wichtig ist. Aber das geht leider nicht und daher bin ich froh, wenn es Elterngeld gibt (auch wenn ihr Recht habt, und es zu wenig ist :) Man hat ja so gesehen eine Person mehr zu versorgen als jemand der “nur“ gerade Arbeitslos ist). Das der Mutterschutz angerechnet wird, finde ich auch ne Frechheit!
Hm...und entweder gute Kinderbetreuung oder besseres Elterngeld in anderen Ländern? Vlt. in Europa, aber wenn ich z.B. an die USA denke....uiuiui :) aber die haben da eh ne andere Einstellung.
Das ist jetzt nur meine persönliche Meinung, möchte hier niemanden angreifen oder “niedermachen“

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Senseo am 04.07.2017, 21:20 Uhr

Laut Elterngeldkasse Karlsruhe gibt es maximal 14 Berechnungsmonate (incl Mutterschutz), daher 14 Kalendermonate nach Geburt des ersten Kindes, die geklammert werden. Unabhängig davon wie lange man tatsächlich Elterngeld in Varianten bezieht.

Das heißt, diese Zeit wird nicht mitgezählt, sondern die Zeit vor dem ersten Kind. Somit hast du, falls du 14 Monate Elterngeld beziehst so lange Zeit bis du wieder in Mutterschutz sein müsstest. Dann würdest du wieder das Elterngeld des ersten Kindes + 75€ Geschwisterbonus bekommen.

Ich habe das erst so genau gehört, als ich schon wieder schwanger war. Hatten Elterngeld Basis + 2 Partnermonate.
Kulanter Weise werden doch Ganze Monate gezählt.

Rechenbeispiel ;)
Am 9.3. Wurde mein Sohn 1 Jahr und am 15. Oktober beginnt mein neuer Mutterschutz. Ohne Einkommen sind es 6 Monate (April - September). 6 Monate werden mir von vor der ersten SS angerechnet. Daher die Hälfte + 75.

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Senseo am 04.07.2017, 21:31 Uhr

Ja, bis vor ein paar Jahren sah es schlecht aus.

Ja, in anderen Ländern sieht es schlecht bis sehr schlecht aus.

Von einer Situation, in der die Familie staatlich gefördert und wertgeschätzt sind, sind wir aber noch weit entfernt.

Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es fühlt sich trotzdem eher an, als ob man halt irgendwie abgespeist wird und nicht mehr.

Ich bin mir bewusst, dass ich mich global gesehen auf Hohem Niveau beschwere, aber ich tue es trotzdem

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Bauchschlumpf am 04.07.2017, 21:54 Uhr

Wenn durch die Deckelung auf 1800€ im Monat 2000-3000€ fehlen, bedeutet das einen Monatsnettolohn von 3800-4800€.
Diese gut verdienenden Männer würden wohl eher kein ganzes Jahr Elternzeit nehmen (zumindest keiner meiner sehr gut verdienenden Kollegen könnte sich ein ganzes Jahr frei vom Job her leisten) und 2Monate Väterzeit sollten doch bei dem Gehalt durch Sparen drin sein? Auch dürfte das fehlende 13.Gehalt bei der Berechnung nicht so arg weh tun bzw. egal sein bei Deckelung?

Wenn ihr durchrechnet, vergesst nicht den Progressionsvorbehalt bei gemeinsamer Veranlagung abzuziehen..

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Senseo am 04.07.2017, 22:30 Uhr

Was ist denn der Progressionsvorbehalt bei gemeinsamer Veranlagung?

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Bauchschlumpf am 05.07.2017, 6:59 Uhr

http://www.geldsparen.de/brutto-netto-rechner/elterngeld_1.php

Man sagt, dass man mit einer Steuernachzahlung in Höhe von ca. 1 Monat Elterngeld rechnen soll. (Kann sich natürlich mit Steuer-Rückerstattung bei manchen ausgleichen, aber diese Daumen-Regel kenne ich, um nicht beim Brief vom Finanzamt zu erschrecken)

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Re: Gerichtsurteil Kein höheres Elterngeld

Antwort von Bauchschlumpf am 05.07.2017, 7:28 Uhr

Du musst schauen, was ist Bezugszeitraum und was ist Bemessungszeitraum.

Ich finde es auch schade, dass bei Elterngeld plus der Bemessungszeitraum dennoch bei nur 12Monaten (max14) liegt. Durch Elterngeld plus kann man z.B. in den Partnermonaten nur max 30h (bei 40h-Woche also 75%) arbeiten, aber diese Monate zählen dennoch idR als Bemessungszeitraum.

Übrigens sind es 10% Geschwisterbonus, mind. 75€. Bei 1800€ Deckelung also immerhin bis zu 180€ möglich .

Hier sind ja einige am "Optimieren" des Elterngeldes. Für manche klappt die Geschwisterplanung bei BU in der Schwangerschaft vielleicht doch (BU-Monate werden ja auch anders gerechnet), dann hat man mehr Zeit fürs Zweite.

Bei Elterngeld plus kannst du übrigens dazu verdienen (je nach Differenz zum alten Netto gibt es keine Abschläge). Musst du mal rechnen, ob sich 450€ bei dir lohnen.

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