Geschrieben von wensday, 24. SSW am 02.03.2012, 15:44 Uhr |
jammer jammer
Ist aus dem Mutterschutzgesetz.
2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
Wenn das bei Dir der Fall ist, solltest Du mit Deinem Chef reden o. zum Betriebsartzt gehen(wenn vorhanden).
Aber ein guter Fa spricht dann aber auch ein Beschäftigungsverbot aus.
Bei mir was so. Ich komme auch aus dem Verkauf. Nur wars bei mir andersherum, also mit sitzen.
Für die Rückenschmerzen: farg mal Dein Männlein und so lieb ist und dir ne Massage verpasst. Schwimmen hilft auch:)
Kopf hoch, das wird wieder und gute Besserung!
LG Caro
- jammer jammer - Ka.D83, 23. SSW 02.03.12, 13:51
- Re: jammer jammer - wensday, 24. SSW 02.03.12, 15:44