April 2018 Mamis

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Geschrieben von Sonnenblume4@@@ am 17.08.2017, 10:42 Uhr

Kennt sich jemand aus ?

Die Berechnung vom Elterngeld sind der Durchschnitt der letzten 12 vollen Kalendermonate vor Mutterschutz. Wenn man aber z.b. Schwangerschaftsbedingt krank war oder Elterngeld bezogen hat werden diese Monate ausgeklammert und andere Monate fallen in die Berechnung rein.

 
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