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von Mommy2be8.17  am 07.02.2019, 21:16 Uhr

Kündigung während EZ unzulässig!!!

Bestimmt für die ein oder andere interessant.
Während der Elternzeit darf einem nicht gekündigt werden, egal ob man arbeitet oder nicht!
War gestern deswegen beim Anwalt, der sagte frühestens NACH der EZ unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

 
6 Antworten:

Re: Kündigung während EZ unzulässig!!!

Antwort von Mommy2be8.17 am 07.02.2019, 21:17 Uhr

https://www.elternzeit.de/elternzeit-kuendigung-kuendigungsschutz/

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Re: Kündigung während EZ unzulässig!!!

Antwort von Krümel2017 am 07.02.2019, 21:38 Uhr

Wurdest du tatsächlich gekündigt?
Wer arbeitet denn da bitte schön in der Personalabteilung?

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Re: Kündigung während EZ unzulässig!!!

Antwort von Mommy2be8.17 am 07.02.2019, 21:43 Uhr

Keiner
Bei uns steht die Firma kurz vor der Insolvenz. Vor meiner EZ waren es 20 MA + Freelancer, jetzt sind wir noch zu 4, ohne HR.

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Re: Kündigung während EZ unzulässig!!!

Antwort von Tiii am 08.02.2019, 6:51 Uhr

Das war mir bewusst.

Aber wenn ein Betrieb schließt, insolvent ist und kein Geld mehr da ist, bringt einem das nach der EZ auch nichts...

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Re: Kündigung während EZ unzulässig!!!

Antwort von Krümel2017 am 08.02.2019, 8:03 Uhr

Aaaaaachsoooo...
OK, das ist ein anderes thema mit der Insolvenz...

Aber bestimmt für die ein oder andere gut zu wissen

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Re: Kündigung während EZ unzulässig!!!

Antwort von QueenMum am 08.02.2019, 14:47 Uhr

Das stimmt nur bei normalen Arbeitsverhältnissen, nicht bei einer Insolvenz. Diese wird ja dann vom Insolvenzverwalter geregelt und es gibt dort Unterschiede. Es gibt Betriebe die eine Zeit noch weiter machen dürfen und/oder einen Nachfolger finden oder welche die Sofort den Betrieb einstellen müssen, damit würde dann auch die Elternzeit enden da es ja keinen Arbeitgeber mehr gibt. Er darf mit dem OK der Aufsichtsbehörde auch während der Elternzeit kündigen, denn er würde sich sogar strafbar machen wenn er keine Sozialversicherung mehr abführen kann. Im Falle einer Insolvenz springt die Arbeitsagentur ein. Dafür muss man sich dort melden sobald man von der Insolvenz erfährt. Man sieht also, so pauschal kann man das nicht beantworten.

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