Geschrieben von Bauchschlumpf am 14.05.2015, 8:07 Uhr |
Mutterschaftsgeld
Den Antrag auf Geld von der Krankenkasse für den Mutterschutz kann man ja frühestens 7Wochen vor errechnetem Termin einreichen. Gibt es Fristen, bis wann man es erledigt haben muss? Bis Beginn des Mutterschutzes hätte man ja nur 1Woche Zeit. Könnte man theoretisch auch paar Tage vor der Geburt einreichen?
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von TRiiNA, 30. SSW am 14.05.2015, 9:08 Uhr
Ich glaube damit kann man bis spätestens zur Geburt warten. Sicher bin ich mir aber nicht. Vielleicht mal die Krankenkasse anrufen und fragen :)
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Sternchen813 am 14.05.2015, 10:01 Uhr
Aber man bekommt doch 6 Wochen vor der Geburt auch Mutterschaftsgeld. Wenn man den erst zur Geburt einreicht, bekommt man ja in der Zeit kein Geld.
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Indigoblau, 33. SSW am 14.05.2015, 10:30 Uhr
Das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse beträgt ja m.W. max. 13€/Tag. Der Rest wird vom AG aufgestockt.
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Indigoblau am 14.05.2015, 10:31 Uhr
Damit meinte ich Sternchen.
Ruf doch einfach bei deiner Krankenkasse an!
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von TRiiNA, 30. SSW am 14.05.2015, 10:32 Uhr
Ich hab jetzt mal gegooglet. Den Antrag für Mutterschaftsgeld erhält man vom Frauenarzt, frühestens in der 33. Ssw und Beantragung sollte möglichst vor Beginn der Mutterschutzfrist erfolgen. man erhält nen Antrag für die Krankenkasse und den Arbeitgeber. Mehr als ausfüllen und einreichen braucht man wohl nicht machen, den Rest erledigen Kkasse und AG unter sich.
Dann werde ich beim nächsten Mal gleich nach dem Antrag fragen ;)
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Tiffy_78, 30. SSW am 14.05.2015, 11:29 Uhr
Ich denke,ich werde das einscannen, sobald ich es habe und KK und AG vorab zumailen.
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Sternchen813 am 14.05.2015, 19:15 Uhr
Ja das weiß ich, aber warum sollte man auf das Mutterschaftsgeld von der KK verzichten?
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Indigoblau, 33. SSW am 15.05.2015, 8:39 Uhr
Nein! Nicht verzichten!!
Aber ich finde, dass es bei 13 €/Tag ja nicht unbedingt sooo wichtig ist, ob man die Gesamtsumme, die man von der Krankenkasse auf 2x ausgezahlt bekommt, zwei Wochen eher oder später erhält.
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Pippilotta211, 32. SSW am 15.05.2015, 14:46 Uhr
doch schon wichtig, da der Arbeitgeber mit der KK verrechnet und wenn Du bei der KK nicht einreichst, zahlt u.U. der Abreitgeber auch nicht...muss nicht passieren kann aber.....
Re: Mutterschaftsgeld
Antwort von Bauchschlumpf am 15.05.2015, 18:06 Uhr
Wenn man frühestens 7Wochen vor Geburt einreichen kann, aber der Mutterschutz 6Wochen vor Geburt beginnt, dann hätte man nur eine Woche Zeit zum Einreichen. Ich wollte nicht extra zum Arzt, weil ich nächste Woche eh einen Termin habe, aber dann würde ich es nicht mehr 6Wochen vorher schaffen.
Ich hab jetzt immer nur die Info gefunden, dass es möglichst vor der Geburt eingereicht werden sollte - nicht vor Beginn der Mutterschutzfrist. Soweit ich den Brief von meinem AG verstanden habe, zahlt der sowieso die Differenz, weil ich ihm schonmal eine Kopie von meinem Mutterpass geschickt hatte und dann wird nachgerechnet, wenn der wirkliche Geburtstermin feststeht.
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