März 2012 Mamis

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Geschrieben von Foxi23, 20. SSW am 07.10.2011, 11:07 Uhr

Praxisgebühr - Antwort AOK plus

s. oben


danke, dass Sie sich an uns gewandt haben!

Für Behandlungen und ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nach den Mutterschafts- Richtlinien zahlen Sie keine Praxisgebühr.

Für Untersuchungen außerhalb der Schwangerschaftsvorsorge oder wenn aufgrund des Befundes der Vorsorgeuntersuchung weitere Untersuchungen und Therapiemaßnahmen notwendig werden, wird eine Praxisgebühr erhoben.

Gern beraten wir Sie zur möglichen Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen, denn Sie müssen nicht "unbegrenzt" diese Zuzahlungen leisten, sondern nur bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze. Bitte geben Sie uns dazu Bescheid. Vielen Dank!

Sie erhalten als Schwangere auch Medikamente ohne Zuzahlung, wenn diese zur Behandlung von schwangerschaftsbedingten Beschwerden benötigt werde oder wenn sie im Zusammenhang mit der Entbindung stehen. Der Arzt stellt Ihnen in diesem Fall ein Kassenrezept, mit dem Vermerk Zuzahlungsfrei, aus.

Werden bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung Heilmittel, Hilfsmittel oder Haushaltshilfe erforderlich, ist keine Zuzahlung zu leisten.

Ab dem Tag der Aufnahme zur Entbindung und alle weiteren Krankenhaustage, die im Zusammenhang mit der Entbindung stehen ist keine Zuzahlung zu leisten.

Zusätzlich möchten wir Ihnen ein Beratungsgespräch in einer nahegelegenen AOK PLUS Filiale anbieten. Dort erfahren Sie alles über unser umfangreiches Leistungs- und Serviceangebot rund um die Schwangerschaft und die Geburt.

 
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