November 2012 Mamis

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Geschrieben von Sonni74LS am 04.02.2013, 12:29 Uhr

Scheiß behörden

Hast Du Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber erhalten? Das wird grundsätzlich auf das Elterngeld angerechnet.
Da es eine Lohnersatzleistung ist, kann man nicht beides gleichzeitig erhalten. Ich bekomme auch nur den Mindestsatz von 300 EUR, aber nur 10 Monate lang (erste Zahlung ab 1.3.2013, Sohn geboren 3.2.2012).

 
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