November 2012 Mamis

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Geschrieben von Sonni74LS, 36. SSW am 25.10.2012, 21:24 Uhr

@ Sonni

Hallo Balisa,

schön, dass Du auch den Zuschuss zum MuSchG bekommst. Das freut mich.

Während der Mutterschutzfristen erwirbst Du auch wieder Anspruch auf Erholungsurlaub. Natürlich. Da hat dein AG recht... guck, das hat meiner überhaupt gar nicht bestätigt... aber es ist ja Gesetz (§ 17 MuSchG).

Zitat: Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Der Urlaub darf also nicht verfallen... du kannst den Urlaub nach der Elternzeit + bis zum Ende des Folgejahres noch nehmen. Wenn Du jetzt also bis 2014 (2 Jahre EZ) machst, darfst Du den Urlaub noch bis 31.12.2015 nehmen... das hat nichts mit den Urlaubsfristen deiner Firma zu tun.

 
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