November 2012 Mamis

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Geschrieben von El-li am 25.10.2012, 14:53 Uhr

Steuerklasse

Da ihr nicht verheiratet seid, kann das Kind bzgl. des Kinderfreibetrages nicht nur bei einem Elternteil angemeldet werden, dieser Übertrag geht nur, wenn Lohnsteuerklasse III oder IV vorliegt (Verheiratete), somit bekommst Du einen Zähler von 0,5 und Dein Freund ebenfalls von 0,5. Das Finanzamt ist seit dem 01.01.2011 für die Eintragung/ Änderung auf der Lohnsteuerkarte zuständig!

 
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