Geschrieben von Lilisu, 28. SSW am 07.12.2011, 17:22 Uhr |
Wahrheit-Arbeitgeber-Elternzeit?
Halloechen!
Sagt ihr eurem AG ehrlich wie lange ihr in Elternzeit geht? Hat es irgendwelche Nachteile, wenn man drei und zb nicht 1 Jahr nimmt? Oder sollte man so tun als ob..? Muss man auch ehrlich sein, wenn es darum geht,dass man später eigentlich nur Halbzeit statt Vollzeit arbeiten will?
Re: Wahrheit-Arbeitgeber-Elternzeit?
Antwort von Tinchenbinchen, 26. SSW am 07.12.2011, 17:25 Uhr
Also ich MUSS da ehrlich sein, weil ich das vorher im Antrag angeben muss, bis wann ich Elterzeit nehmen will.
Re: Wahrheit-Arbeitgeber-Elternzeit?
Antwort von Lilisu, 28. SSW am 07.12.2011, 17:32 Uhr
Und was wenn du es dir zwischenzeitlich anders ueberlegst? So genau kann man das doch nicht wissen, v.a. wenn man vorher noch keine Erfahrung mit Babies hat?
Re: Wahrheit-Arbeitgeber-Elternzeit?
Antwort von zessi am 07.12.2011, 17:35 Uhr
muss ich so was eigentlich hochoffiziell beim AG beantragen oder kann ich das auchs o pi mal daumen mit ihm absprechen? bei uns ist so was nicht so pingelig geregelt
Re: Wahrheit-Arbeitgeber-Elternzeit?
Antwort von Tinchenbinchen, 26. SSW am 07.12.2011, 17:40 Uhr
Naja, ich bin Lehrerin. Vielleicht läufts da eh anders?
Ich habe halt vom Schulamt einen Antrag bekommen und da muss ich gleich eintragen, wie lange ich außer Dienst bin.
Vielleicht auch deshalb, weil auf der Grundlage eine Vertretung gesucht werden kann. Keine Ahnung.
Re: Wahrheit-Arbeitgeber-Elternzeit?
Antwort von Lilisu, 28. SSW am 07.12.2011, 17:48 Uhr
Hm.. ok. Mal sehen was andere dazu sagen. Aber ich denke und hoffe man wird auch noch die Meinung ändern dürfen diesbezüglich
Verbindlichkeit!!
Antwort von meerli, 27. SSW am 07.12.2011, 19:02 Uhr
Hallo Ihr müsst Elternzeit verbindlich beantragen, denn wenn man es sich anders überlegt zwischenzeitlich dann muss der AG mitspielen und das tun sicher die wenigsten.
1Jahr -wer dann verlängern will das geht nur mit Zusage des AG
2 Jahre -man kann das 3. schriftlich ohne Zusage des AG anhängen.
Der Arbeitsplatz bleibt so erhalten wie er jetzt ist, wer in TZ arbeiten möchte während der EZ oder danach sollte das seinem AG auch schriftlich mitteilen.
LG Sindy
Re: Verbindlichkeit!!
Antwort von Lilisu, 28. SSW am 07.12.2011, 19:29 Uhr
Und wenn man direkt 3 Jahre beantragt? Irgendwelche Nachteile?
Re: Wahrheit-Arbeitgeber-Elternzeit?
Antwort von angel2009, 28. SSW am 07.12.2011, 20:09 Uhr
hmm, wie wäre es wenn du deinen AG mal fragst...bzw. Kolleginen die damit vielleicht schon Erfahnung haben??
Mein AG hat das ehr locker genommen, er ging bei meiner Tochter von 3 Jahre aus, und wenn ich doch ehr kommen wollte sollte ich ihm zeitig bescheid geben!!
Re: Wahrheit-Arbeitgeber-Elternzeit?
Antwort von Lilisu, 28. SSW am 07.12.2011, 20:38 Uhr
Gute Idee :) Ich frag ihn einfach!
Re: Wahrheit-Arbeitgeber-Elternzeit?
Antwort von meerli, 27. SSW am 08.12.2011, 1:53 Uhr
Man darf bis zu 3 Jahre nehmen welche Nachteile soll das haben? Dafür wurde das gesetzlich geregelt.Wenn man so einen kulanten AG hat dann kann man auch früher wieder kommen, bei meiner Chefin gibt man mit Kind sein Leben auf so daß man da gänzlich unerwünscht ist :-( ich bin da nur ne Nummer...
LG Sindy
Re: Wahrheit-Arbeitgeber-Elternzeit?
Antwort von baldmami1981, 25. SSW am 09.12.2011, 19:56 Uhr
hier mal ein link zum elterngeld:
ttp://www.eltern.de/kinderwunsch/zum-glueck-familie/elterngeld.html
besonders wichtig finde ich aber, dass der (werdende) papa-für den fall, dass er in elternzeit geht-diese dem AG nicht zu zeitig anzeigt, denn der besondere kündigungsschutz beginnt frühestens acht wochen vor dem beginn der elternzeit, d.h. vor dem voaraussichtlichen entbindungstermin. zeigt er es schon viel früher an, so läuft er gefahr "normal" gekündigt zu werden-aus irgendwelchen anderen "offiziellen" gründen.
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