November 2016 Mamis

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Geschrieben von Sternchen87w am 25.09.2017, 18:51 Uhr

Was würdet ihr machen

Wenn du dir das Elterngeld auf zwei Jahre aufgeholt hast. Hättest du nach den zwei Jahren nur den Mindestsatz da immer der bezugszeitrsum (immer ein jahr) gezählt wird und nicht der auszahlungszeitraum. Dh das zweite Jahr Elterngeld würde quasi mit 0 Einkommen gerechnet und somit käme danach dann nur der Mindestsatz raus. Sollte Kind Nummer 2 aber aber früher kommen als nach 2 Jahren würde ein Teil der Monate der Berechnungsgrundlage in den Zeitraum vor Kind 1 Fallen da Monate mit Elterngeld im ERSTEN Lebensjahr des Kindes vor sie Geburt das Kindes verlagert werden.

 
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