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Geschrieben von desire am 15.02.2010, 20:28 Uhr

@32+4 wegen der Brille

ich glaube es geht da eher drum dass es nicht eindeutig bewiesen werden kann .....oder?
Wenn das im Kindergarten passiert dann entweder die Versicherung vom Kindergarten oder wenn der "Übeltäter" ausfindig gemacht werden kann von der Versicherung der Eltern.

 
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