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Geschrieben von sweetkids am 12.06.2012, 12:48 Uhr

Ärztefrage

Ist es nicht so, dass wenn ich im Quartal zuerst z.bsp. zum Frauenarzte gehe, ich dort brav meine 10€ löhne, dieser Arzt mir für das gesammte Quartal auch die Überweisungen ausstellt für andere Ärzte?

Ich hab beim FA bezahlt, brauchen nun eine Überweisung zum Hautarzt. Dies wollen sie nicht machen sondern nur ne Überweisung zum Hausarzt, dann muß ich zu dem und der gibt mir dann eine Überweisung zum Hautarzt?

Ist doch alles wahnsinnig umständlich.

LG

 
29 Antworten:

Re: Ärztefrage

Antwort von prinzessin-auf-der-erbse am 12.06.2012, 12:50 Uhr

Also bei uns ist es so wie von dir beschrieben.
Mein FA stellt mir jede Überweisung aus die ich haben will.
Vielleicht haben die ja einfach nur keine Lust...?

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also ich mach das anders rum

Antwort von Charlie+Lola am 12.06.2012, 12:50 Uhr

ich geh zum Hausarzt und lass mich von da an alle anderen überweisen. So kriegt er auch alle Infos..........ist einfacher.

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Re: Ärztefrage

Antwort von nest84 am 12.06.2012, 12:50 Uhr

Nö, normalerweise muss der Frauenarzt dir eine Überweisung deiner Wahl ausstellen. Bei mir klappt das immer!

LG

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Re: Ärztefrage

Antwort von xIntirax am 12.06.2012, 12:51 Uhr

Meine Frauenärztin überweist mich aber auch nur in KH oder zum Hausarzt. Wenn ich andere Überweisungen brauche, muss ich zum Hausarzt.

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Re: Ärztefrage

Antwort von mf4 am 12.06.2012, 12:51 Uhr

Ich lasse mir immer gleich Überweisungen für Hausarzt (obwohl ich 4 Jahre bei keinem war) und den Orthopäden (zu dem ich immer muss) ausstellen. Egal ob vom Gyn, Psychol. oder sonst wem.

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Re: Ärztefrage

Antwort von Ninaaa am 12.06.2012, 12:53 Uhr

Da ich nie zum Hausarzt gehe, hat mir meine FÄ auch schon andere Überweisungen ausgestellt.

LG, Nina

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Re: also ich mach das anders rum

Antwort von prinzessin-auf-der-erbse am 12.06.2012, 12:53 Uhr

Bei meinem Hausarzt ist immer die Hölle los auch wenn man nur was abgeben oder abholen will.
Deswegen wähle ich immer meinen Gyn.

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Re: Ärztefrage

Antwort von Ninaaa am 12.06.2012, 12:54 Uhr

also selten, was soll man jedes Quartal beim Hausarzt?

Ich gehe eigentlich nur
Gyn
Derma
Zahn

LG, Nina

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Re: Ärztefrage

Antwort von mf4 am 12.06.2012, 12:58 Uhr

Ich hab ja nie was außer mal Schnupfen. Ich glaube 4 Jahre war ich nicht beim HA und da auch nur wegen Wasser in den Knöcheln.
Mein HA kennt mich gar nicht, weiß nicht mal ob ich da noch ne Akte habe

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ist doch blödsinn

Antwort von Milia80 am 12.06.2012, 13:00 Uhr

wrum willst du denn jedesmal zum FA laufen.

Die ÜW ist wie die 10 Euro, bringst du sie zum Hausarzt kanne r alles andere weiter machen ist doch auch besser wegen Befunde etc.

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nest .-deiner wahl schonmal gar nicht

Antwort von Milia80 am 12.06.2012, 13:01 Uhr

gängige ärzte wie haus oder augenarzt vielleicht schon aber nicht alle die du dir wünschst und nicht in mehrfaher ausfertigung

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Frage

Antwort von mf4 am 12.06.2012, 13:02 Uhr

Wasn für Befunde? Bekommt der HA die Befunde vom Ortop. oder Gyn?
Wußte ich gar nicht und wüßte auch nicht warum.

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Ja

Antwort von Milia80 am 12.06.2012, 13:03 Uhr

hallo mf4

das kommt darauf an und ist shcon nützlich und sinnvoll wenn alle relevanten diagnosen incl. facharztbefunde beim hausarzt vorliegen.

diese werden geschrieben wenn man mit der üw zum facharzt geht.

angenommen du willst zur kur, versicherungsanfragen, rentenantrag etc. das wird ja idr beim hausarzt gemacht, zumindest bei uns hier

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Re: ist doch blödsinn

Antwort von LaEmLu-Mama am 12.06.2012, 13:09 Uhr

zum hausarzt gehe ich nie. bin so gut wie nie krank.
wenn ich beim frauenarzt bin zahle ich dort 10euro. und wenn ich wieder gehe habe ich mindestens eine überweisung für den hausarzt dabei. und wenn ich sage ich muss noch zum augenarzt oder chirurgen dann bekomme ich dafür auch eine mit

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Re: ist doch blödsinn

Antwort von sweetkids am 12.06.2012, 13:10 Uhr

ja das dachte ich auch halt....na vielleicht hat die grad nen schlechten tag gehabt....

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Re: nest .-deiner wahl schonmal gar nicht

Antwort von nest84 am 12.06.2012, 13:13 Uhr

Bis jetzt hab ich noch jede Überweisung bekommen die ich brauchte, klar nicht in mehrfacher Ausführung, aber ich denke , das versteht sich von selbst!

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Re: Ja

Antwort von mf4 am 12.06.2012, 13:16 Uhr

Dann würde ich nie ne Kur bekommen. Da mein HA mich nie sieht und keine Befunde hat von FÄ muss er mich für den gesündesten Menschen der Welt halten.

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Kein Recht auf Ü-Schein!

Antwort von kangaru am 12.06.2012, 13:17 Uhr

Es gibt keine rechtliche Weisung, welche einen Facharzt dazu auffordert, dem bei ihm praxisgebührzahlendem Patienten irgentwelche Überweisungen auszustellen!
Wenn er es macht, dann ist das ein Entgegenkommen seinerseits. Die meisten geben so zu mindest den Ü-Schein für den HA mit.
Die Praxisgebühr hatte ja mal den Sinn einer Steuerungsfunktion, sprich, der Pat. sollte eben nicht von allein und nach "Lust und Laune" zu jedem FA rennen können, sondern vorab über die Sinnhaftigkeit einer solchen Konsultation mit dem HA sprechen. Dass das nicht funktioniert hat, ist allgemein bekannt.
Fazit: Wer seine Praxisgebühr beim FA bezahlt, geht das Risiko der Mehrfachzahlung ein! Und das ist rechtlich völlig in Ordnung.

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Re: Ärztefrage

Antwort von bijou75 am 12.06.2012, 13:18 Uhr

Also, da haben die Helferinnen einfach keine Lust gehabt oder wissen es nicht besser. Und zu den Befunden: es gibt Fachärzte, die immer, sobald sie eine Überweisung haben, Befunde schicken. Andere wiederum machen das nur auf Wunsch von Patienten oder den überweisenden Ärzten.

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@ bijou75

Antwort von kangaru am 12.06.2012, 13:25 Uhr

Bitte entschuldige, aber das geht mir gegen meine Berufsehre!
Das hat nichts mit Lust zu tun, siehe mein vorheriger Beitrag. Es ist leider wie es ist, ich suche mir meine Arbeitsweise ja nicht aus, sondern bin der Weisung meines Chefs unterstellt.

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Re: Ärztefrage

Antwort von bea+Michelle am 12.06.2012, 13:27 Uhr

ich bekomme vom Gyn auch sämtliche überweisungen, die ich evt brauche

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kangaru

Antwort von Milia80 am 12.06.2012, 13:29 Uhr

quatsch, haben doch nur keine lust drauf, ist doch immer einfacher so.

Ich kenne auch verschiedene, sogar einen Hausarzut der nicht einfach auf Wunsch überweist sondern genau nachfragt warum wieso weshalb und dann die andere Seite die 3x an verschiedene Orthopäden überweist.

Denn Sinn der Praxisgebühr haben wohl viele nicht verstanden

Allerdings wenn ich erst zum Gyn gehe zahle ich auch da und lasse mir eine zum Hausarzt mitgeben, der einfachkeithalber

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Re: nest .-deiner wahl schonmal gar nicht

Antwort von Milia80 am 12.06.2012, 13:30 Uhr

dann waren es wohl gängige wie Gyn,Augenarzt,Orthopäde, aber Radiologe sollte nciht so einfach gehen zum Beispiel.

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Re: Er muss Dir eine Überweisung geben, da es dieselbe Behandlungsklasse ist

Antwort von Mamamia68 am 12.06.2012, 13:45 Uhr

Hier mal ein Auszug :

Die Praxisgebühr wird in insgesamt drei Behandlungsklassen erhoben: Notdienste, Zahnärzte und niedergelassene Ärzte. Dies bedeutet für Patienten, dass eine weitere Behandlung im gleichen Quartal nur innerhalb dieser Behandlungsklassen kostenlos ist. Wer also seine Gebühr beim Notdienst entrichtet hat, muss die Zuzahlung beim Zahnarzt oder Hausarzt im selben Quartal nochmals leisten. Auch beim Facharzt zahlen gesetzlich Versicherte grundsätzlich eine Praxisgebühr, wenn sie keine Überweisung vom Hausarzt vorlegen können.

Quelle : http://www.cecu.de/praxisgebuehr.html

mehr bei Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Praxisgeb%C3%BChr

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Ja, es ging aber um die gleiche Behandlungsklasse!

Antwort von Mutti69 am 12.06.2012, 13:48 Uhr

Die Userin will vom Gyn (niedergelassener Arzt) eine Überweisung zum Haustarut (niedergelassener Arzt).

Wenn sie eine Überweisung zum Zahnarzt hätte haben wollen, dann wären deine Ausführungen richtig.

LG

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Re: Ja, es ging aber um die gleiche Behandlungsklasse!

Antwort von Mamamia68 am 12.06.2012, 13:54 Uhr

Aber meine liebe Mutti, das habe ich im Betreff doch geschrieben

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O.k., ich hab' definitiv eine Wahrnehmungsstörung!

Antwort von Mutti69 am 12.06.2012, 13:59 Uhr

Ich hab echt genau das Gegenteil gelesen!

ICH BRAUCH URLAUB! Bin eh im Moment voll verkrampft und verspannt...*seufz*

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ÜW von Fa zu FA

Antwort von Milia80 am 12.06.2012, 14:00 Uhr

ist ja eigentlich nur vorgesehen wenn es für seine fachärztliche Behandlung von nutzen ist, Sinn der Gebühr war ausstellen von üw nach notwendigkeit nicht nach Wunsch und sicher ist kein FA verpflichtet sämtliche ÜW auszustellen.

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Re: O.k., ich hab' definitiv eine Wahrnehmungsstörung!

Antwort von Mamamia68 am 12.06.2012, 14:45 Uhr

Kein Problem

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