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Geschrieben von pommel am 14.10.2013, 20:56 Uhr

Alleiniger Grundbucheintrag....kennt sich wer aus ?...o:T

:-)

 
15 Antworten:

Re: Alleiniger Grundbucheintrag....kennt sich wer aus ?...o:T

Antwort von MäuschenNr.3 am 14.10.2013, 20:58 Uhr

Was genau willste denn wissen?

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Re: Alleiniger Grundbucheintrag....kennt sich wer aus ?...o:T

Antwort von Patti1977 am 14.10.2013, 21:00 Uhr

Ja, frag.

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Re: Alleiniger Grundbucheintrag....kennt sich wer aus ?...o:T

Antwort von Kater Keks am 14.10.2013, 21:01 Uhr

Nee, das ist schon zu lange her......und Grundbuch hab ich in der Ausbildung immer gehasst.

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Re: Wow so viel......Danke

Antwort von pommel am 14.10.2013, 21:11 Uhr

Mein Ex- Mann steht alleine im Grundbuch....kann er das Haus einfach so verkaufen.....und wieviel steht mir davon zu ?
Vielen lieben Dank !!!!

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Re: Wow so viel......Danke

Antwort von das_echte_zwergchen84 am 14.10.2013, 21:17 Uhr

Kann er und nix.

War zumindest vor 10 Jahren so, als Meine Tante und Mein Onkel sich scheiden liessen. Er stand alleine im Grundbuch, verkaufte das Haus, sie musste ausziehen und bekam nix.

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Re: Wow so viel......Danke

Antwort von Patti1977 am 14.10.2013, 21:28 Uhr

Kann er. Sein alleineigentum. Sagt alles oder?

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Re: Wow so viel......Danke

Antwort von Kater Keks am 14.10.2013, 21:31 Uhr

Macht es eigentlich einen Unterschied, wenn im Kaufvertrag was anderes drin steht? Also wenn im Kaufvertrag beide drin stehen, müssen dann zwingend auch beide im Grundbuch stehen?
Sorry, ist bei mir wirklich schon lange her......

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Re: Wow so viel......Danke

Antwort von Patti1977 am 14.10.2013, 21:32 Uhr

Im Kaufvertrag kann nur er als Verkäufer stehen, da es nur sein Eigentum ist.

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Re: Wow so viel......Danke

Antwort von Kater Keks am 14.10.2013, 21:34 Uhr

Also er hat es nicht mit ihr zusammen gekauft, sondern es war schon vor IHR in seinem Besitz?

Okay, dann ist alles klar.

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Re: Bitte schaut noch mal !!!!!!

Antwort von pommel am 14.10.2013, 21:37 Uhr

Der Eintrag ins Grundbuch war nach der Heirat,,,,,,,,oh mann wie konnte ich so doof sein !
Steht mir wirklich nichts zu.....wir haben es doch in der Ehe abbezahlt

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Re: Bitte schaut noch mal !!!!!!

Antwort von Kater Keks am 14.10.2013, 21:41 Uhr

Wenn er es gekauft hat und auch nur er im Grundbuch drin steht, dann hast du - so leid es mir tut - Pech gehabt.

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Re: Bitte schaut noch mal !!!!!!

Antwort von Patti1977 am 14.10.2013, 21:42 Uhr

Am besten einen Anwalt fragen aber ich sehe das eher nicht. Warum zahlt man ein Haus ab, dass einem nicht gehört ohne sich nochmal abzusichern mit Vertrag mit Mann?? Mit etwas Glück ist vielleicht Richtung Zugewinn was drin.

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Re: Bitte schaut noch mal !!!!!!

Antwort von pommel am 14.10.2013, 21:52 Uhr

Da war ich wohl wirklich doof......er meinte steuerlich von vorteil da er selbstständig ist bla bla bla.......wir waren dann damals auch bei einen Anwalt weil ich nicht locker ließ,und ich meinte er sagte kein finanzieller nachteil nur er hat halt anrecht auf das Haus wenn es zur Scheidung kommt

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Selbstgenutzte Immobilien sind nur dann steuerlich von Vorteil, wenn

Antwort von lastunicorn am 15.10.2013, 3:37 Uhr

bspw. auch ein Büro in diesen unterhalten wird. Ansonsten bringt das garnichts. Hat der Mann ein Haus geerbt, dann hat das keine Auswirkung auf den Zugewinn bei einer Scheidung. Wurde die Immobilie aber nach der Eheschließung erworben, erhöht das den gemeinsamen Zugewinn, aber nur in dem Umfang, in dem bspw. kein schon vor der Eheschließung vorhandenes Vermögen seinerseits in das Häuschen gepumpt wurde. Alles, was in der Zeit der Ehe getilgt wurde, erhöht den gemeinsamen Zugewinn. Somit gäbe es sehr wohl einen Anspruch der Ehefrau. Allerdings kann er die Hütte ohne ihre Einwilligung verkaufen, weil er alleine im Grundbuch steht. Er er allerdings so schlau und hat die Immobilie auf Firmenkosten gekauft und abbezahl, ist das ungleich komplizierter. Dazu muss aber ein Rechtsanwalt die Details kennen und berechnen.

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Selbstgenutzte Immobilien sind nur dann steuerlich von Vorteil, wenn

Antwort von lastunicorn am 15.10.2013, 3:37 Uhr

bspw. auch ein Büro in diesen unterhalten wird. Ansonsten bringt das garnichts. Hat der Mann ein Haus geerbt, dann hat das keine Auswirkung auf den Zugewinn bei einer Scheidung. Wurde die Immobilie aber nach der Eheschließung erworben, erhöht das den gemeinsamen Zugewinn, aber nur in dem Umfang, in dem bspw. kein schon vor der Eheschließung vorhandenes Vermögen seinerseits in das Häuschen gepumpt wurde. Alles, was in der Zeit der Ehe getilgt wurde, erhöht den gemeinsamen Zugewinn. Somit gäbe es sehr wohl einen Anspruch der Ehefrau. Allerdings kann er die Hütte ohne ihre Einwilligung verkaufen, weil er alleine im Grundbuch steht. Er er allerdings so schlau und hat die Immobilie auf Firmenkosten gekauft und abbezahl, ist das ungleich komplizierter. Dazu muss aber ein Rechtsanwalt die Details kennen und berechnen.

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