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Geschrieben von Yvonne1990 am 28.08.2022, 21:44 Uhr

Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Hallo,

ich habe relativ spontan kurz vor der Geburt meines 2. Kindes entschieden, direkt nach dem Mutterschutz wieder mit einer Viertel Stelle in meinem Job einzusteigen. Bisher bin ich noch in Vollzeit angestellt.
Ich bin seit über 2 Jahren (seit der ersten SS) zuhause und mir fällt einfach die Decke auf den Kopf. Ich arbeite in der Pflege und würde ca. einen Nachtdienst (10h) pro Woche machen.
Ich würde diesmal also Elterngeld Plus beantragen und die Differenz zum Basis-Elterngeld so dazuverdienen.
Mein AG freut sich sehr und wir wollen jetzt schnell alles in klären.
Was ich nun nicht verstehe:
Nehme ich trotzdem 2 Jahre Elternzeit und arbeite nebenher bzw. reduziere gleichzeitig meine Stelle oder nehme ich dann keine Elternzeit und lasse mir eben einen neuen Vertrag machen?
Oder geht theoretisch beides? Was ist besser/von Vorteil was auch die Rentenbeiträge usw angeht?
Kann mir da zufällig jemand weiterhelfen?

Danke im Voraus

 
10 Antworten:

Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Antwort von Kerstin123 am 28.08.2022, 21:47 Uhr

Du kannst Teilzeit während der Elternzeit nehmen, dann gilt dein bisheriger Arbeitsvertrag in Vollzeit automatisch nach der Elternzeit wieder

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Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Antwort von AugustMama90 am 28.08.2022, 21:51 Uhr

Ich hatte bei der elterngeldstelle angefragt, weil ich auch unplanmäßig während der elternzeit Teilzeit arbeiten möchte.

Prinzipiell kannst du circa 50% deines vorverdienstes (der 12 Monate vor Geburt) zum eg plus dazuverdienen. Da du nur 25% arbeiten willst, sollte es das ja nicht übersteigen.
Wenn du das allerdings Steuern steigern möchtest irgendwann, muss man gucken ob eine vorzeitige Beendigung der EZ und herabsetzen deines Vertrages auf Teilzeit nicht eher Sinn macht, weil du eventuell Abzüge beim überschreiten der Grenze hast.

Aber für die 10h pro Woche ist es unproblematisch mit dem zuverdienst.

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Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Antwort von AugustMama90 am 28.08.2022, 21:51 Uhr

Die „steuern“ gehörten da nicht rein

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Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Antwort von Sonnenblume. am 28.08.2022, 21:52 Uhr

Lass dich am besten in einer Beratungsstelle dazu beraten.

Und ganz wichtig: ich weiß nicht ob du vorhast du stillen oder nicht. Aber für stillende Mütter greift der mutterschutz und so ist evtl. Nachtschicht oder 10 stundenschicht gar nicht möglich. Aber da müsstest du dich nochmal reinlesen.
Und es stehen dir stillpausen zu

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Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Antwort von Neverland am 28.08.2022, 22:56 Uhr

Du nimmst natürlich Elternzeit. Schon weil du nicht weißt wie es klappt und du so deinen VZ-Vertrag sicher hast. TZ ausserhalb der EZ bedeutet den VZ-Vertrag zu ändern. Macht man nicht wenn man nicht muss.

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Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Antwort von Ruto am 28.08.2022, 22:58 Uhr

Ich bin mir nicht sicher, dachte aber, man muss mindestens 15 Stunden arbeiten, um Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten.
Vorteil an TZ in EZ ist, dass du gewisse Bedingungen schriftlich festlegen kannst (z.B. Wochentage ausnehmen) und dein alter Vertrag nach Ende der Elternzeit wieder gültig wird. Heißt: Du läufst nicht Gefahr, dass du keine Stunden mehr aufstocken kannst - wobei das in deinem Bereich der Pflege kein Problem sein sollte.
Du kannst aber normalerweise auch die Elternzeit kündigen und eben einen neuen Vertrag mit 10 Stunden aufsetzen lassen. Ich weiß allerdings nicht, ob das während Eg-Bezug so möglich ist.
So oder so würde ich mich in deinem Fall beraten lassen, egal wie sehr dich dein Arbeitgeber drängt. Das sind unter Umständen große finanzielle Unterschiede.

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Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Antwort von Yvonne1990 am 29.08.2022, 8:21 Uhr

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Also könnte ich 2 Jahre Elternzeit beantragen und gleichzeitig in den Antrag schreiben, dass ich gerne 10h wöchentlich arbeiten würde? Wäre das dann nur eine vorübergehende Reduzierung der Stelle?
Grundsätzlich wäre die Reduzierung und ein neuer Vertrag wohl in der Pflege wirklich kein Problem über das ich mir Gedanken machen müsste. Man bekommt ja jederzeit Vollzeitstellen hinterher geworfen.
Aber in Elternzeit zu gehen wäre mir natürlich schon lieber und nebenher arbeiten.

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Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Antwort von Anja1712 am 29.08.2022, 10:34 Uhr

Hallo Yvonne,
ja genau. Die Teilzeit (in Elternzeit) geht dann nur solange du in Elternzeit bist, danach würde dein Vollzeitvertrag wieder greifen. Wenn du 2 Jahre Elternzeit machst, kannst du auch einfacher die Elternzeit (und damit die Teilzeitarbeit) um das 3. Jahr verlängern, wenn du das dann möchtest.

@Ruto: Doch, man kann theoretisch auch 5 h arbeiten, wenn der AG dem zustimmt. Habe selbst bei meinem AG Antrag auf 10 h / Woche gestellt und war kein Problem.

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Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Antwort von die_ente_macht_nagnag am 29.08.2022, 11:18 Uhr

Du kannst bis zu 3 Jahre Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Das ist unabhängig von EG-Plus. Du bekommst dann für den gewählten Zeitraum einen neuen Vertrag.

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Re: Arbeiten in TZ nach dem Mutterschutz

Antwort von AugustMama90 am 29.08.2022, 11:20 Uhr

Genau, du kannst reinschreiben in welchem Zeitraum du voraussichtlich wie viele Stunden während der EZ arbeiten möchtest. Von deinem Arbeitgeber benötigst du dann eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Verdienst.

Bei uns kann man außerhalb der elternzeit zum Beispiel auch eine befristete Reduzierung der Stunden beantragen. Ich habe mir zum Beispiel auch einen höheren Grundvertrag geben lassen und beantrage befristet für 6 Monate erstmal eine Stundenreduzierung. So geht der Vertrag dann nach der Zeit, wenn ich nichts anderes beantrage ganz normal wieder in den grundvertrag ueber. So habe ich dann keine Probleme, falls ich auf mehr Stunden angewiesen bin und die Aufstockung abgelehnt würde.

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