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Geschrieben von Soie am 14.11.2014, 21:59 Uhr

Besuchs-und Umgangsrecht; Wer kennt sich aus?

Ich würde mich auch an das Jugendamt wenden. Wenn am WE eine Familienfeier ist die nicht verschoben werden kann ( zb. runder Geburtstag Oma) kann man das ja sicher akzeptieren das es ausfällt aber nicht bei vorgeschobenen Termin wie "die Freundin besuchen". Das würde ja heißen es ist wichtiger das das Kind die Freundin besucht als ein Besuch bei seinem Vater. Umgekehrt wäre sie sicher auch nicht einverstanden wenn er "Ihr" Wochenende fordert um mit dem Kind einen Freund zu besuchen.

 
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