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Geschrieben von Clivi8 am 09.04.2011, 13:36 Uhr

Bin gestern urplötzlich gekündigt worden..

Wenn du einen richtigen Arbeitsvertrag hast, dann gilt auch für dich - denke ich mal - die Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage für dem Arbeitsgericht von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Mit zwei Kindern könnte man hier wg. Sozialauswahl vorgehen...

Auf jeden Fall müsstest zu um Arbeitsamt, die berechnen dir dein ALG.

LG

 
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