Geschrieben von Clivi8 am 09.04.2011, 13:36 Uhr |
Bin gestern urplötzlich gekündigt worden..
Wenn du einen richtigen Arbeitsvertrag hast, dann gilt auch für dich - denke ich mal - die Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage für dem Arbeitsgericht von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Mit zwei Kindern könnte man hier wg. Sozialauswahl vorgehen...
Auf jeden Fall müsstest zu um Arbeitsamt, die berechnen dir dein ALG.
LG
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- Bin gestern urplötzlich gekündigt worden.. - Finje 09.04.11, 13:32
- Re: Bin gestern urplötzlich gekündigt worden.. - Clivi8 09.04.11, 13:36
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