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Geschrieben von tanzmit am 04.05.2018, 19:07 Uhr

Bin ich verpflichtet mein Baby abzugeben....?

Ich habe mich damals schlau gemacht. Großeltern haben KEIN gesetzliches Recht auf Umgang. Nur dann, wenn ein sehr enger Kontakt zwischen Kind und Großeltern bestanden HAT und das Kind unter der Trennung leiden würde. Der Umgang ist NICHT einforderbar.

Ich würde tatsächlich auch auf klare Absprachen und deren Einhaltung bestehen. Sie können gerne bei euch unter Aufsicht eine Beziehung erst mal aufbauen. Allerdings muss ganz klar sein, euer Kind, eure Erziehungsgrundsätze. Wenn dein Mann dahintersteht, um so besser.
Stundenweise spazieren gehen gerne, du wirst tatsächlich demnächst über zwei Babysitter froh sein, wenn eure Maus mobil wird und mehr Unsinn im Kopf hat. Einen ganzen Tag in dem Alter würde ich auch nicht machen - und ich habe 3 und bin über jede Pause froh! Und natürlich muss eine abgemachte Zeit eingehalten werden - oder angerufen werden, wenn was dazwischen kommt. Sonst eben nur bei euch und unter eurer Aufsicht, so schade das ist.

Für Termine und auch sonst in meiner Gegenwart mal durchaus von Anfang an, weil es mir wichtig war, dass die Kinder auch sicher an die Großeltern gebunden sind. Ansonsten sind die Kinder von alleine deutlich gewesen. Kind 1 war bei einem Großelternteil sehr zufrieden, beim anderen nicht. Kind 2 war alles egal und Kind 3 verweigert mit 10 Monaten immer noch jeden Fremdkontakt.

Das Essen dürfte sich bei deinen Schwiegereltern schnell ändern - sobald dein Kind da nämlich lautstark "Bah! " sagen kann.

Mach das ruhig nach deinem Bauchgefühl, gut dass dein Mann mitzieht. Erklärt es allerdings den Schwiegereltern, dass euch das Kind noch zu klein ist für längere Zeit, dass euch die Einhaltung von Zeit und euren Regeln wichtig ist. Entweder sehen sie das ein oder müssen eben warten, bis das Kind größer ist.

 
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