von zwergdackel89 am 18.07.2012, 19:10 Uhr |
bin ich verpflichtet mein kind zum umgang zu bringen?!
oder darf ich verlangen das er ihn auch mal holen kommt?!
Bist du nicht
Antwort von MamavonLucas am 18.07.2012, 19:12 Uhr
Mein Noch Mann wohnt 250 km weit weg.Und mein Anwalt sagte ich muss wenn die Kinder nur bereithalten mit gepackten Taschen.Den Rest muss er regeln.
MvL
Re: bin ich verpflichtet mein kind zum umgang zu bringen?!
Antwort von mf4 am 18.07.2012, 19:12 Uhr
bist du weg gezogen?
wenn ja wie weit denn?
ist es für dich einfacher?
aa mein Ex wegzog ist es zu 100% sein Ding
da er ein Auto hat und ich nicht erst recht
Re: bin ich verpflichtet mein kind zum umgang zu bringen?!
Antwort von zwergdackel89 am 18.07.2012, 19:13 Uhr
ER ist weg gezogen. sind 30 km.
wir haben beide kein auto.
Re: bin ich verpflichtet mein kind zum umgang zu bringen?!
Antwort von Pamo am 18.07.2012, 19:14 Uhr
In aller Regel traegt der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs. Das schliesst abholen und zurueck bringen ein. Du musst also gar nichts und ich wuerde auch nichts machen.
(Wenige Ausnahmen gibt es, bspw. wenn du gegen seinen Willen so weit weggezogen bist, dass sein Umgang erschwert wird.)
Re: bin ich verpflichtet mein kind zum umgang zu bringen?!
Antwort von Pamo am 18.07.2012, 19:16 Uhr
Dann ist das sein Problem und darf von ihm persoenlich geloest werden.
Entsprechende Anfragen wuerde ich freundlich und unverbindlich abbiegen, bspw. "Nein, leider kann ich dieses Wochenende nicht!", "Ach Mensch, ich kann schon wieder nicht!". Oder noch besser, du nutzt die typisch maennliche Ausrede und jammerst ihn von deiner Armut voll, die leider leider verhindert dass du ihm diesen Gefallen tust.
Re: bin ich verpflichtet mein kind zum umgang zu bringen?!
Antwort von xIntirax am 18.07.2012, 19:26 Uhr
Hier wird sich reingeteilt. ER ist zwar 300 km weit weggezogen, aber da wir uns verstehen und ich den Kindern den Umgang ermöglichen möchte, teilen wir uns die Fahrten. Ich zahl die Hinfahrt (meistens fahren wir mit Auto, außer mein Bruder möchte sie mit dem Zug hinschaffen) und er zahlt die Rückfahrt und bringt sie wieder her.
Ich würde wohl versuchen eine Regelung zu finden, mit denen ihr beide leben könnt.
Re: bin ich verpflichtet mein kind zum umgang zu bringen?!
Antwort von fiveyears am 18.07.2012, 19:34 Uhr
Ich finde es so. Wen er das Kind sehen will muss er ihn holen. Oder was ausmachen das er mit Bahn oder Bus oder so kommt. Kommt auf das Alter des Kindes an.
Re: bin ich verpflichtet mein kind zum umgang zu bringen?!
Antwort von zwergdackel89 am 18.07.2012, 19:54 Uhr
ich hab ihm jetzt das kind jedes zweite we gefahren. manchmal öfter je nach vereinbarung.
jetzt kann ich halt einach nicht fahren.
Re: bin ich verpflichtet mein kind zum umgang zu bringen?!
Antwort von xIntirax am 18.07.2012, 19:55 Uhr
Wenn du jetzt nicht kannst und er das Kind möchte, dann muss er halt mal fahren :).
Re: bin ich verpflichtet mein kind zum umgang zu bringen?!
Antwort von zwergdackel89 am 18.07.2012, 19:56 Uhr
ich gaub fast das er drauf verzichtet und mcih dann anschließend als buhfrau hinstellt, die ihm das kind vorenthält (er meinte, ich solle meine eltern fragen ob die nicht fahren können^^)
vergesst bei all dem gnatz
Antwort von biggi71 am 18.07.2012, 19:57 Uhr
das kind nicht! dieses hat ein recht darauf den vater zu sehen - egal wie ihr das als ERWACHSENE leute regelt!!!!
Re: vergesst bei all dem gnatz
Antwort von zwergdackel89 am 18.07.2012, 20:01 Uhr
jap. ich weiß. nur das ich mir sagen lasse "frag doch deinen vater" weil er sch nciht bewegen will bzw zug unbequem ist, seh ich auch nicht ein. ich hab ihm den jetzt 2 monate brav gefahren (und einiges mehr) da wird er jawohl einma zug fahren können ^^
Re: vergesst bei all dem gnatz
Antwort von biggi71 am 18.07.2012, 20:03 Uhr
manchmal muss man für das kind einfach die ohren wegklappen.
Re: vergesst bei all dem gnatz
Antwort von zwergdackel89 am 18.07.2012, 20:07 Uhr
das hab ich so lang gemacht.
er geht nicht arbeiten. sitzt den ganzen tag in seiner wohnung.
die 2 stunden kann er genausogut opfern wie ich (zumal seine finanzlage augenblicklich noch etwas rosiger ist als meine, er kriegt näml. alg1^^)
Re: vergesst bei all dem gnatz
Antwort von mf4 am 18.07.2012, 20:09 Uhr
so lange?
ihr habt euch doch eben erst getrennt
Was soll das denn werden, wenn ich nach der kurzen Zeit schon so ein Theater habt. Wie geht es denn eigentlich dem Kleinen mit der Trennung?
Re: vergesst bei all dem gnatz
Antwort von zwergdackel89 am 18.07.2012, 20:12 Uhr
er lebt. er hat inzwischen verstanden das es "Bei papa und bei mama" gibt. also zwei verscheidene dinge.
er ist im mai ausgezogen.
(also eig. 26.04)
Re: @zwergdackel89
Antwort von montpelle am 18.07.2012, 20:17 Uhr
Traurig, dass es manche Eltern nicht schaffen, ihren Streit nicht auf dem Rücken des Kindes auszutragen.
Es geht um dein Kind und nicht um irgendwelche negativen Gefühlen deinerseits dem Vater des Kindes gegenüber. Aber vielleicht bist du auch zu egoistisch, um das zu trennen.
Re: vergesst bei all dem gnatz
Antwort von rabbit80 am 18.07.2012, 20:21 Uhr
wenn er sein Kind sehen will, muss er die Zeit opfern. Ansonsten würde ich es aussitzen. Wenn Du immer wieder nachgibst, wird er sich nie ändern.
Andererseits beobachte, wie Dein Kleiner darauf reagiert. Vermisst er den Vater offensichtlich, sollte es Deinem Ex deutlich vor Augen geführt werden.
Re: @zwergdackel89
Antwort von zwergdackel89 am 18.07.2012, 20:25 Uhr
ich hab keine kohle um das kind in den zug zus etzen meine güte.
er hat wohl noch ged übrig, zumindest genug um das eine mal dieses scheiß ticket auszuelgen herrgott!
@Montpelle
Antwort von Pamo am 18.07.2012, 20:25 Uhr
Oder der Vater ist zu faul und desinteressiert am eigenen Kind, um seinen arbeitslosen Koerper kostenguenstig in oeffentliche Verkehrsmittel zu setzen. Da muss natuerlich die berufstaetige Mutter ran, denn die ist ultimativ dafuer verantwortlich dass der Vater einen bequemen Umgang mit seiner Brut hat.
Soll der Kerl doch seine eigenen Eltern zum Chauffieren auffordern.
Re: @zwergdackel89
Antwort von Pamo am 18.07.2012, 20:27 Uhr
Zwergdackel, m.E. war dein einziger Fehler dass du den Mann bereits verwoehnt hast indem du die Kinder ohne Not fuer ihn gefahren hast. Reg dich nicht, bleib cool, lass ihn schwaetzen und lass ihn selber organisieren.
Montpelle ist immer aetzend, das ist sein Job.
Re: @Montpelle
Antwort von zwergdackel89 am 18.07.2012, 20:38 Uhr
ich hab keine arbeit und er keine eltern, dafür aber meinen alten freundeskreis (die waren der meinung ich war arschig und halten jetzt lieber zu ihm.)
er sagt er klärt das jetzt ab und meldet isch morgen. wenn nicht hat er halt pech gehabt und gut ists.
Frage: wie geht es dem Kind... Antwort: er lebt
Antwort von mf4 am 18.07.2012, 20:42 Uhr
keine Fragen mehr
Re: Frage: wie geht es dem Kind... Antwort: er lebt
Antwort von zwergdackel89 am 18.07.2012, 20:43 Uhr
ja ein gott, er hat es verkraftet, er weint nicht nach seinem papa, er spielt normal und er ist lebhaft wie vorher.
er zickt etwas mit mir, weil er testet wie weit er nun gehen darf.
Re: mf4
Antwort von fsw am 18.07.2012, 20:52 Uhr
Das wollte ich auch schreiben. ER LEBT. Nur fehlten mir die passenden Worte dazu.Eben OHNE Worte...nee nee nee
Re: bin ich verpflichtet mein kind zum umgang zu bringen?!
Antwort von minimann am 18.07.2012, 20:52 Uhr
regelt den umgang KINDgerecht. und wenn möglich nicht bösartig gegeneinander!!!! wenn der eine nicht kann, kann der andere.
Re: @zwergdackel89
Antwort von montpelle am 18.07.2012, 20:59 Uhr
"ich hab keine arbeit"
Woran das wohl liegt ?
"die waren der meinung ich war arschig und halten jetzt lieber zu ihm"
Scheinen schlaue Leute zu sein.