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Geschrieben von Sille74 am 31.08.2017, 17:23 Uhr

Dann erklär's doch!

Wo ist der Unterschied zum Nichtwählen?

Tatsache ist, dass ungültige Stimmen aussortiert werden und nur bei der Wahlbeteiligung in die Statistik eingehen (kann man überall nachlesen, z.B. unter wahlrecht.de, aber auch die Zeit und der Focus haben darüber schon aufgeklärt. Kannst aber gerne auch auf Eurem Rathaus vei berufener Stelle nachfragen ...). Wenn von 100 Wählern 5 ungültig gewählt haben, werden die Stimmanteile der Parteien aus den verbliebenen 95 gültigen berechnet.

Alao: nimmt man daa Beispiel aus dem plakativen Bildchen aus dem AP und wandelt es etwas ab, z.B. so:

100 Wahlberechtigte
alle gehen wählen, alle wählen gültig, 3 die AfD: 3% für die AfD

100 Wahlberechtigte
75 gehen wählen, von denen wählen alle gültig, 3 davon die AfD: 4% für die AfD

100 Wahlberechtigte
75 gehen wählen, von denen wählen aber 25 ungültig, so dass nur 50 Stimmen für das Wahlergebnis maßgeblich sind (und das ist so!), 3 gültige Stimmen für die AfD: 6% für die AfD

 
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