Geschrieben von Gucci75 am 22.08.2015, 22:02 Uhr |
Darf die Sterbegeldversicherung zur Tilgung von UH-Schulden herangezogen werden?
Frage steht ja schon oben.
Wenn der KV eine Sterbegeldversicherung (6000€) hat, um eben beigesetzt werden zu können, darf diese zur anteiligen Tilgung der Unterhaltsschulden herangezogen werden?
Konkret: Hat das berechtigte Kind Chancen das Geld zu bekommen?
Oder sind sie zweckgebunden und damit unantastbar?
Ich habe dazu folgendes gefunden
Antwort von Zero am 22.08.2015, 22:57 Uhr
Sterbegeldversicherung (auch -> Bestattungskosten)
Trifft jemand durch Abschluß einer Versicherung Vorsorge für seine Bestattungskosten, so wird der angesparte Betrag, wenn die Vermögensfreigrenzen überschritten sind, beim Bezug der Sozialhilfe oder des ALG II nicht als geschützes Vermögen betrachtet und muß zunächst für den eigenen unterhalt verbraucht werden (Nachrangprinzip).
Wie das bei Leuten ist, die kein ALG2 bekommen, weiß ich es nicht.
Quelle:
https://books.google.de/books?id=auuqNwfozk8C&pg=PA108&lpg=PA108&dq=sterbegeld+z ur+tilgung+von+Unterhaltsschulden&source=bl&ots=0Yvn6RvCcZ&sig=OJfCfdut6Fp5YBDya QWxqso87AE&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=sterbegeld%20zur%20tilgung%20von%2 0Unterhaltsschulden&f=false