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Geschrieben von Saarlandmami2 am 11.08.2019, 16:44 Uhr

Elterngeld Frage

Elterngeld.... Das gleiche Elterngeld gibt es wenn Kind 1 ungefähr 15/16 Monate alt ist, wenn Kind 2 auf die Welt kommt. Begründung: Monate mit EG im Bezugsraum für EG wird bis einschließlich dem 14. Lebensmonat ausgeklammert. Bei dir nur 12 weil Basis EG. Monate mit Mutterschaftsgeld werden auch ausgeklammert.
Jeder Monat später mindert das neue Elterngeld, ausser man arbeitet halt während der Elternzeit bis zu 30h/Woche

Was du für volles Mutterschaftsgeld machen kannst, ist die laufende Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz zu beenden. Der neue Mutterschutz muss innerhalb der Elternzeit beginnen. Dann tritt dein alter Vollzeitvertrag wieder in kraft und damit volle Mutterschutz Leistungen vom AG und kk

 
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