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Geschrieben von Schmetterfink am 12.09.2022, 14:01 Uhr

Elternzeit nach Geburt

Elternzeit kannst du nehmen wie du willst, Elterngeld wird nach vollen Lebensmonaten gewährt, nicht nach Kalendermonaten und nicht nach Wunschterminen.

Wenn du den ersten Lebensmonat deines Kindes EG beziehen möchtest, dann gilt das ab dem Tag der Geburt und dann für einen Monat (z.B. vom 17.11. bis 16.12.), im Juni wäre der Bezugszeitraum dann entsprechend vom 17.06. bis 15.07. - wenn du in diesen Zeiträumen Einkommen durch Erwerbsarbeit hast, z.B. weil deine Elternzeitmonate nicht mit den Bezugsmonaten übereinstimmen, wird dir das Einkommen in dem Zeitraum vom Elterngeld abgezogen.
Elternzeit kannst du vorne und hinten durch Urlaub ergänzen, wie dein AG ihn dir gewährt. Da Urlaub bezahl wird, wird dir das Einkommen in den Tagen trotzdem beim Elterngeld angerechnet.

Ich würde eure Planung da - dringend - nochmal überdenken und mir auch nochmal klar machen, wo der Unterschied zwischen ElternZEIT und ElternGELD ist (man kann ohne Elternzeit Elterngeld beziehen und auch ohne Elterngeld in Elternzeit sein...). Lasst euch am besten vor Ort (Elterngeldstelle, pro famila, Diakonie etc.) noch einmal persönlich beraten.

Wenn der EZ Antrag an den AG allerdings schon so gestellt ist, kann es dir durchaus passieren, dass du da nicht mehr rauskommst (Bindungszeitraum). Da müsstest du auf das Entgegenkommen des AG hoffen.

 
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