Geschrieben von Perspektiven am 11.08.2019, 22:06 Uhr |
Frage -Verein
Hallo pauline-maus,
ich war schon Mitglied in mehreren Vereinen und hatte selbst 2 Vereine gegründet.
Es gibt den rechtsfähigen und den nicht selbst rechtsfähigen Verein. Davon ist die Haftungsfrage abhängig.
Ein rechtsfähiger Verein muss im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen sein. Voraussetzung sind mindestens 7 Mitglieder bei Gründung. Er trägt dann den Zusatz e. V. Dieser Verein haftet nur mit seinem Vereins-Vermögen.
Geht es um die Gemeinnützigkeit, sollte sie vor der Eintragung beim zuständigen Finanzamt geklärt sein. So ein Verein kann von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit werden. Bei der Gründung wird nur die Satzung als Grundlage verwendet. Weitere Überprüfungen finden alle 3 Jahre durch übliche Erklärungen statt.
Beiträge und Spenden der Mitglieder sind dann von deren Einkommensteuer absetzbar.
Die Satzung ist die wichtige Grundlage für den Verein. Sie hat innerhalb des Vereins Gesetzescharakter und gilt als eine Art Grundgesetz.
Sowohl das Finanzamt (Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung) als auch das Amtsgericht (bürgerlich rechtliche Belange) prüfen die Satzung.
Ich hoffe ausreichend geholfen zu haben, oder war das zuviel?
- Frage -Verein - pauline-maus 11.08.19, 15:02
- Re: Frage -Verein - Christine70 11.08.19, 15:58
- Re: Frage -Verein - pauline-maus 11.08.19, 21:06
- Hab ich doch auch nicht behauptet !!! - Christine70 12.08.19, 0:12
- Re: Hab ich doch auch nicht behauptet !!! - pauline-maus 12.08.19, 13:37
- Hab ich doch auch nicht behauptet !!! - Christine70 12.08.19, 0:12
- Re: Frage -Verein - pauline-maus 11.08.19, 21:06
- Re: Frage -Verein - miaandme 11.08.19, 21:24
- Re: Frage -Verein - Perspektiven 11.08.19, 22:06
- Re: Frage -Verein - pauline-maus 12.08.19, 13:00
- Re: Frage -Verein - Christine70 11.08.19, 15:58