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Geschrieben von Danyshope am 31.08.2015, 20:55 Uhr

Frage wegen BV

Stimmt so nur teils.

In der EZ gibt es KEIN BV. Ausnahmen, es ist geplant Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten.

Das greift erst, wenn EZ zuende, dann aber ab dem 1ten Tag.

Und nein, man darf die EZ nicht vorsätzlich beenden um dann ins BV zu gehen, das wäre dann wieder Betrug. Wenn die EZ aber regulär ausläuft bzw Frau eigentlich in Teilzeit arbeiten wollte (im Rahmen der EZ), dann kann Frau sofort ein BV bekommen, muss dann nicht einen Tag arbeiten und bekommt ab dem ersten Tag das an Geld, was sie auch ohne BV bekommen würde. Wenn also VZ, dann Vollzeit-gehalt, wenn TZ, dann Teilzeit-Gehalt. Die Zeiten mit BV werden dann auch für das neue EG angerechnet.

Vorzeitig die EZ beenden darf man NUR zum neuen Mutterschutz. Und da sollte das Frau dann auch dringend machen, da es dann das volle Mutterschaftsgeld wie beim vorherigen Kind gibt. Macht man das nicht, gibt es nur denn KK-Anteil - wenn denn dann überhaupt.

 
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