Geschrieben von Romys-mama am 12.08.2011, 17:07 Uhr |
frage zum besuchsrecht!
wenn der vater von zwei kindern das besuchsrecht bentragen will,da die mutter dies leider freiwillig nicht zulässt,wo muss er da hin gehen?
anwalt oder jugendam oder wohin?
habe davon leider keine ahnung....
und wie lange dauert sowas ca?
vielen dank und liebe grüße
Re: ich würde es dem Jugendamt sagen
Antwort von Baghira2011 am 12.08.2011, 17:13 Uhr
o.T.
Re: frage zum besuchsrecht!
Antwort von vallie am 12.08.2011, 17:13 Uhr
er kann erst mal zum jugendamt gehen und dann formlos bei gericht beantragen.
geht ratztfatz.
Re: wieso stimmt denn die Mama nicht zu?
Antwort von Baghira2011 am 12.08.2011, 17:14 Uhr
Frage siehe oben. Muss doch nen Grund haben.
Re: frage zum besuchsrecht!
Antwort von Princess01 am 12.08.2011, 17:16 Uhr
Meinst das Umgangsrecht!?
Dann erstmal zum Jugendamt. Dort kann er die Frau auch vorladen lassen und man bespricht zusammen die Situation.
Verstehe echt nicht warum soviele Mütter den Vätern und auch Kindern den Umgang verweigern, das Kind ist doch kein Eigentum.
muss?
Antwort von mf4 am 12.08.2011, 17:19 Uhr
nein muss nicht... manchmal ist es auchz mütterliche Willkür
wenn sie begründen kann, daß SCHWERWIEGENDES gegen Umgang spricht dann bekommt er u.U. betreuten Umgang... keinen... wird es sicher nicht geben.
Re: frage zum besuchsrecht!
Antwort von Romys-mama am 12.08.2011, 17:19 Uhr
danke euch!
warum möchte ich jetzt hier nicht so gerne breittreten!
viele streitigkeiten der eltern,aber da können ja die kinder nichts zu...
aber ich danke euch
lg
Jugendamt ...
Antwort von wurzelmama am 12.08.2011, 17:41 Uhr
... oder Erziehungsberatungsstelle, die nehmen dann Kontakt mit dem Vater auf.
Re: Jugendamt ...
Antwort von wurzelmama am 12.08.2011, 17:41 Uhr
... ich meinte mit der Mutter auf :)
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